Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung nach dem BBergG© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Die Zulässigkeit der Anordnung einer nachträglichen bergrechtlichen Sicherheitsleistung stellt ein zentrales Thema imKontext der deutschen Bergbaugesetzgebung dar, insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden beschleunigten Kohleausstiegs. In den letzten Jahren hat die Diskussion um die ökologischen und sozialen Folgen des Kohleabbaus an Dringlichkeit gewonnen.
Der Einfluss von Renaturierungsstrecken auf sedimentologische Parameter© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2024)
Die im Einzugsgebiet der Rur im Westen von Nordrhein-Westfalen gelegene Ende ist aus Erwägungen des Hochwasserschutzes Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre im Unterlauf begradigt und massiv ausgebaut worden. Unter den heute veränderten Ansprüchen an die Gewässergestaltung, die in der EG-WRRL festgehalten sind, wird ein Rückbau dieser Begradigungen angestrebt.
Strategische UmweltprĂĽfung – Eine Zwischenbilanz© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
The subject of the following explanations is the development of the Strategic Environmental Assessment, in particular with regard to fundamental decisions of the European Court of Justice. In addition, among other topics, a look is taken at the importance of the most recent legislation to accelerate the expansion of renewable energies and to amend spatial planning law for the Strategic Environmental Assessment.
Die GrĂĽne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 – ein Zwischenschritt© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Die europäische Landwirtschaft ist seit den 1950er-Jahren durch eine starke Intensivierung gekennzeichnet. Intensivierung umfasst den verstärkten Einsatz von Produktionsmitteln wie Maschinen, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
Beregnungssystemen sowie von neuen Pflanzen- und Tierzuchtlinien. Durch die Intensivierung sollte die Produktion von Agrarprodukten erhöht und damit die Ernährung der Bevölkerung gesichert werden. Nicht umsonst wird die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung bis heute in Art. 39 AEUV als eines derHauptziele der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik genannt. Diese Intensivierung widerspricht den Zielen einer nachhaltigen Landwirtschaft. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit wird zwar wissenschaftsgeschichtlich zutreffend dem Forstrecht und seinem Begründer Hans Carl von Carlowitz im 17. Jahrhundert zugeschrieben