Die KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2023)
Rechtliche Bewertung aus der Perspektive des Biozidrechts

Wirkstoffbewertung von Pflanzenschutzmitteln im europäischen Chemikalienrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
Der Streit um Mancozeb als Fallstudie (EuG, Urteil vom 15.2.2023 – T-742/20)

Keine Notfallzulassungen fĂĽr spezifisch verbotene Pflanzenschutzmittel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2023)
Besprechung des Urteils EuGH, 19.1.2023 – C-162/21

Das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung bei geringfĂĽgigen Verwendungen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2022)
Die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) von 1998 zur Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG1 führte die Indikationszulassung bei Pflanzenschutzmitteln ein.2 Die Indikationszulassung besagt, dass grundsätzlich nur zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen und diese auch nur in den jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten. Mit der Einführung der Indikationszulassung ist die Anzahl verfügbarer Pflanzenschutzmittel stark zurückgegangen. Besonders stark davon betroffen waren Kulturen mit geringem Anbauumfang (engl. minor crops)3 wie z. B. Gemüse- undObstkulturen, Tee-,Heil- und Gewürzpflanzen, TabakundHopfenund dieKulturendesZierpflanzenbaus.

Die Zulassungskontrolle für Pflanzenschutzmittel zwischen europäischer Harmonisierung und nationalen Handlungsspielräumen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2022)
Bereits unter dem Regime der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln fand eine intensive juristische Diskussion zu der Frage statt, ob bzw. inwieweit die Zulassungskontrolle für Pflanzenschutzmittel durch europäisches Recht harmonisiert ist und ob bzw. in welchem Maße nationale Handlungsspielräume verbleiben. 1 Mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (im Folgenden: VO 1107/2009), welche die Richtlinie 91/414/EWG ersetzt hat,wurde derHarmonisierungsgedanke fortgeführt und – da sich unter demRegime der Richtlinie 91/414/EWG mitunter divergierende nationale Zulassungspraktiken entwickelt hatten – noch weiter vertieft.

Das „Insektenschutzpaket“
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2022)
Das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften (Insektenschutzgesetz) und die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Polymerregistrierungen unter Korea-REACH
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Anforderungen und praktische Ansätze für eine gemeinsame Registrierung

Auswirkungen des Aktionsprogramms Insektenschutz und der Ackerbaustrategie auf den Einsatz von Pestiziden
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2021)
Das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ geht davon aus, dass Insekten ein integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt sind und in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle spielen. Zum einen seien die Gesamtmenge und zum anderen auch die Artenvielfalt der Insekten in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wollte die Bundesregierung das Insektensterben umfassend bekämpfen mit dem Ziel, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen.

Die Neuordnung des nationalen Biozidrechts durch die ChemBiozidDV
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2021)
Bereits seit langem war kritisiert worden, dass die nationalgesetzlichen Regelungen fĂĽr Biozidprodukte in Deutschland auf zwei Verordnungen verteilt und diese auch noch vollkommen veraltet waren.

Pflanzenschutzmittel – Parallelhandel, gegenseitige Anerkennung und zonale Zulassung Verwaltungspraxis deutscher Behörden nach der VO (EG) Nr. 1107/2009
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2016)
Seit 14. Juni 2011 ist die Pflanzenschutzmittelzulassungsverordnung VO (EG) Nr. 1107/2009 in Kraft.1 Fünf Jahre Verwaltungspraxis haben die Europäische Kommission veranlasst, das Food and Veterinary Office (FVO) zu beauftragen, den Inhalt der VO (EG) Nr. 1107/2009 und ihre Umsetzung zu bewerten. Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland soll deshalb der Frage nachgegangen werden, ob und in wieweit die Ziele der Verordnung beim Parallelhandel, der gegenseitigen Anerkennung und der zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt wurden und welche Änderungen geboten wären.

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