Die Bewertung der Kennzeichnung von Pflanzen- Biostimulanzien gegenĂĽber Verbrauchern gemäß EUDĂĽngeprodukteverordnung© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).
Komposteinsatz im Ă–kolandbau© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Eines der wesentlichen Grundprinzipien des Ökolandbaus ist eine möglichst geschlossene Kreislaufwirtschaft. In Betrieben mit eigener Viehhaltung ist dies in der Regel weitgehend erfüllt. Anders stellt sich dies bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen dar, die für die Humanernährung bestimmt sind.
Das öffentliche Interesse bei geringfĂĽgigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2023)
FĂĽr Kulturen, die nur in geringfĂĽgigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich
oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge-
lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie-
ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009
untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst.
c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit-
tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der
Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.
Das Insektenschutzgesetz 2021© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2022)
33.300 – das ist die Zahl der in Deutschland vorkommenden verschiedenen Insektenarten. Sie sind damit die artenreichste Gruppe aller Lebewesen und stellen 75% der Tierarten weltweit, wodurch sie ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Vielfalt sind. Die Insektenvielfalt erleidet einen rapiden Rückgang. In 63 deutschen Naturschutzgebieten wurde in einem Zeitraum von 27 Jahren ein Rückgang der Biomasse an fliegenden Insekten von 76 % festgestellt. Die Anzahl der Arten einer südostdeutschen Schmetterlings- und Burnet- Mottengemeinschaft sank um 40% innerhalb von zwei Jahrhunderten.
Mottenpapier im Giftschrank© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Das „Selbstbedienungsverbot“ der Biozidrechts-Durchführungsverordnung als
EU-rechtswidriges faktisches Verkaufsverbot
Pflanzen-Biostimulanzien: Die „Neuen“ zur Gesunderhaltung von Nutzpflanzen in der Anwender-Toolbox© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Sofern Produkte Inhaltsstoffe enthalten, die nicht nur in einer Produktgruppe Verwendung finden, werden häufig die Begriffe „Dual-Use-Produkte“ (Produktemit doppeltemVerwendungszweck) bzw. „Multiple-Use-Produkte“ (Produkte mit mehrfachem Verwendungszweck) gebraucht.9 Damit
soll wohl darauf hingewiesen werden, dass ein Inhaltsstoff bei Verwendung in unterschiedlichen Produktgruppen seine (Neben-)Effekte nicht verliert.