Die Bewertung der Kennzeichnung von Pflanzen- Biostimulanzien gegenüber Verbrauchern gemäß EUDüngeprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).

Lebensmittel als Repellentien oder Lockmittel in der Biozid-Anwendung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zur Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 am Beispiel von Erdnussbutter

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik

Komposteinsatz im Ă–kolandbau
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Eines der wesentlichen Grundprinzipien des Ökolandbaus ist eine möglichst geschlossene Kreislaufwirtschaft. In Betrieben mit eigener Viehhaltung ist dies in der Regel weitgehend erfüllt. Anders stellt sich dies bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen dar, die für die Humanernährung bestimmt sind.

Die Bereitstellung auf dem Markt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Anmerkungen zum Urteil des OLG Köln vom 17.11.2023 – 6 U 105/23

Das öffentliche Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2023)
Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge- lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie- ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009 untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit- tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.

Düngemittel & Biokunststoffe aus Schwarzwasser und Küchenabfällen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2023)
Rohstoffknappheit, Preisexplosionen, Wasserknappheit, endliche Ressourcen – das sind aktuelle Stichworte, die unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen stellen. Im Rahmen der Förderlinie „Agrarsysteme der Zukunft“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt RUN.

Das Insektenschutzgesetz 2021
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2022)
33.300 – das ist die Zahl der in Deutschland vorkommenden verschiedenen Insektenarten. Sie sind damit die artenreichste Gruppe aller Lebewesen und stellen 75% der Tierarten weltweit, wodurch sie ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Vielfalt sind. Die Insektenvielfalt erleidet einen rapiden Rückgang. In 63 deutschen Naturschutzgebieten wurde in einem Zeitraum von 27 Jahren ein Rückgang der Biomasse an fliegenden Insekten von 76 % festgestellt. Die Anzahl der Arten einer südostdeutschen Schmetterlings- und Burnet- Mottengemeinschaft sank um 40% innerhalb von zwei Jahrhunderten.

Mottenpapier im Giftschrank
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Das „Selbstbedienungsverbot“ der Biozidrechts-Durchführungsverordnung als EU-rechtswidriges faktisches Verkaufsverbot

Pflanzen-Biostimulanzien: Die „Neuen“ zur Gesunderhaltung von Nutzpflanzen in der Anwender-Toolbox
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Sofern Produkte Inhaltsstoffe enthalten, die nicht nur in einer Produktgruppe Verwendung finden, werden häufig die Begriffe „Dual-Use-Produkte“ (Produktemit doppeltemVerwendungszweck) bzw. „Multiple-Use-Produkte“ (Produkte mit mehrfachem Verwendungszweck) gebraucht.9 Damit soll wohl darauf hingewiesen werden, dass ein Inhaltsstoff bei Verwendung in unterschiedlichen Produktgruppen seine (Neben-)Effekte nicht verliert.

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