Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen – ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung fĂĽr Windenergieanlagen?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Biogene Abfälle und Reststoffe - Kohlenstoffquelle, Bioenergie und negative Emissionen© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Deutschlands Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu werden. Eine der Grundvoraussetzungen hierfür ist, den Material- und Energieverbrauch erheblich nachhaltiger aufzustellen, denn die angestrebte Klimaneutralität beinhaltet zwei wesentliche Standbeine: Zum einen die Umstellung der Energieversorgung vollständig auf Erneuerbare Energien (EE).
Beitrag der Pumpspeicherkraftwerke zur Energiewende© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2024)
Die Umsetzung der Energiewende hat eine Dekarbonisierung des bestehenden Energiesystems zum Ziel, um so zur Minderung des Klimawandels beizutragen. Neben der Abkehr von fossilen Energieträgern und deren Ersatz gehört die hierzu notwendige Speicherung von Energie zu einer besonderen Herausforderung.
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Ăśberblick ĂĽber und Diskussion der MaĂźnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die GesetzentwĂĽrfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.