Erneuerbare Energie Richtlinie (RED II bzw. RED III) und ihre Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (12/2024)
Die EU-Richtlinie Renewable Energy Directive (RED II), die seit April 2023 auch ins österreichische Recht umgesetzt wurde, verlangt eine Zertifizierungspflicht fĂŒr nachhaltige Biomasse, wenn diese fĂŒr die Energieerzeugung eingesetzt werden soll. Diese Pflicht gilt fĂŒr alle Akteure der Lieferkette, von der Erzeugung bis zur Energiegewinnung.
Die GesetzentwĂŒrfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europĂ€ische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Ănderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie â Neue Regeln fĂŒr den Naturschutz (Teil 1)© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Novellierung der europĂ€ischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Hinblick auf ihre Sonderregelungen fĂŒr den Naturschutz. Bei der Rechtsetzung, Planung und Genehmigung stellen sich zahlreiche Auslegungsfragen. Dabei sind Parallelen, aber auch Unterschiede zur EU- Verordnung fĂŒr einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und dem entsprechenden Bundesrecht in den Blick zu nehmen. Der hiesige Teil 1 des Beitrags widmet sich dem ĂŒberragenden öffentlichen Interesse und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Teil 2 dem Zulassungsverfahren.
Beschleunigungsgesetzgebung: Ein Paradigmenwechsel fĂŒr die Energiewende© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
While the transport sector, administrative and legal proceedings have been at the core of legislative accelerations in environmental and planning law for decades, the German legislator has now changed its approach. Starting with the âOsterpaketâ mid 2022, new standards have been set in various fields of substantive law, be it EIA procedures, species protection law or public planning law. The incentive is as simple as that: No acceleration of planning and permit procedures, no energy transition.
Dekarbonisierte WĂ€rme durch Wasserstoffverbrennung© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2023)
Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) stellt eine der globalen Herausforderungen dieses Jahrhunderts dar, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Da ein GroĂteil der anthropogenen Emissionen auf die Verbrennung von fossilen EnergietrĂ€gern wie Kohle, Erdöl oder Erdgas zur Bereitstellung von Energie zurĂŒckzufĂŒhren ist, lag der Fokus der Dekarbonisierung lange vor allem auf dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, verbunden mit einer weitgehenden Elektrifizierung fast aller Endverbrauchssektoren, von Haushalt und Gewerbe ĂŒber die Industrie
bis hin zum Verkehr.
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum fĂŒr Meeresnatur© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das SeerechtsĂŒbereinkommen der Vereinten Nationen (SRĂ),2 gewĂ€hrt den KĂŒstenstaaten jenseits des KĂŒstenmeers in der ausschlieĂlichenWirtschaftszone (AWZ) souverĂ€ne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natĂŒrlichen Ressourcen der GewĂ€sser ĂŒber
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer TĂ€tigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRĂ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natĂŒrlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRĂ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewĂ€hrt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRĂ).
Stand und Perspektiven alternativer Antriebstechniken fĂŒr schwere Nutzfahrzeuge© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Entwicklung alternativer Antriebe fĂŒr schwere Nutzfahrzeuge hat in den letzten Jahren viele Fortschritte gemacht. Erste Serienfahrzeuge sind bereits auf dem Markt verfĂŒgbar oder deren MarkteinfĂŒhrung ist von verschiedenen Herstellern bereits angekĂŒndigt. Diese Entwicklung wirft bei den Nutzern die Frage auf, wie die Perspektiven der einzelnen alternativen Antriebsoptionen aussehen. Dieser Beitrag ordnet den erreichten Entwicklungsstand fĂŒr schwere Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N3) und Sattelzugmaschinen aus Nutzersicht ein und versucht, daraus mögliche Perspektiven abzuleiten.