Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes – oder: Wer zahlt fĂĽr den „Ayran- Becher“?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.
Sortieranlage fĂĽr Mischkunststoffe fĂĽr das chemische Recycling – Stand und Perspektiven© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Noch immer wird die Mehrheit der Altkunststoffe in Europa entweder verbrannt oder deponiert. Chemisches Recycling, als komplementäre Technologie zum mechanischen Recycling, kann dazu beitragen bisher nicht rezyklierbare Mischkunststoffe, beispielsweise aus der getrennten Sammlung, zukünftig einem Recycling zuzuführen und damit wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu halten.
Beitrag von Kunststoff zur KreislauffĂĽhrung von Kohlenstoff© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Realisierung der KreislauffĂĽhrung Kohlenstoff, insbesondere mit Kunststoff, ist der zentrale Baustein fĂĽr die chemische Industrie, bis 2045 klimaneutral zu produzieren.
Umsetzung des Einwegkunststofffonds in der Praxis© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Mit der Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes wurde die erweiterte Herstellerverantwortung fĂĽr bestimmte Einwegkunststoffartikel nach Artikel 8 der EU- Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.