„TĂĽbinger Verpackungssteuer“– Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 27.11.2024– 1 BvR 1726/23© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2025)
In einer rekordverdächtigen Zeit von gerade einmal etwas mehrals 14 Monatenseitihrer Einlegung imSeptember2023 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 27.11.2024 über die Verfassungsbeschwerde zur „Tübinger Verpackungssteuer“ entschieden. Es setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine kontroverse Debatte, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.5.2023 ausgelöst wurde, in dem es pointiert heißt, den Kommunen sei ein „Draufsatteln“ in Form eigener Lenkungssteuern zur Abfallvermeidung erlaubt.
Mehrweg als SchlĂĽssel aus der Krise der linearen Verpackungswirtschaft© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2025)
Jährlich steigen die Mengen an Verpackungsabfällen, während Recycling allein das Problem nicht lösen wird. Mehrweg gilt als eine Lösung im Kampf gegen Verpackungsmüll, doch der Wandel kommt nur langsam voran. Nur durch klare Regulierung, standardisierte Systeme und ein Umdenken im Konsumverhalten kann eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft gelingen.
Kommunale Verpackungssteuer – eine Einordnung in das abfallrechtliche Rechtsregime© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2025)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Jahr 1998 die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer unter der Geltung des damaligen Rechtsregimes als unzulässig angesehen. Nunmehr hat das BVerfG die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer durch die Stadt Tübingen unter der Geltung des inzwischen geänderten Rechtsregimes mit Beschluss vom 27.11.2024 für zulässig erklärt und diese Entscheidung am 22.1.2025 veröffentlicht.
Stand der Umsetzung des Einwegkunststofffonds in der Praxis© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Das im Jahr 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) setzt die EinfĂĽhrung der erweiterte Herstellerverantwortung fĂĽr Hersteller bestimmter Einwegkunststoffartikel in Deutschland um.
Recyclingfähigkeit von Verpackungen - Potentiale der individuellen, graduellen Bewertung© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Laut des EU Green Deals sollen alle Verpackungen auf dem Markt bis 2030 recyclingfähig oder wiederverwendbar sein. Im Zuge dessen gibt der Entwurf der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) vor, dass Recyclingfähigkeit als Kriterium für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) miteinbezogen wird und darüber entscheiden soll, ob Verpackungen in Zukunft in der EU zugelassen werden.