Digitalisierung und Beschleunigung abfallrechtlicher Planfeststellungsverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
In einem Planfeststellungsverfahren wird bekanntlich innerhalb eines gebĂŒndelten Verfahrens ĂŒber die öffentlichrechtliche ZulĂ€ssigkeit eines raumbezogenen ortsfesten Vorhabens in einer einheitlichen Sachentscheidung entschieden. Weitere behördliche Entscheidungen wie öffentlichrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen sind daneben nicht erforderlich, § 75 Abs. 1 S. 1VwVfG. Auch im Abfallrecht sind Planfeststellungsverfahren (und damit ihre Dauer) vorhabenrelevant, denn die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedarf gemĂ€ĂŸ § 35 Abs. 2 S. 1 KrWG bis auf gewisse Ausnahmen der Planfeststellung durch die zustĂ€ndige Behörde.

Nachhaltigkeitsstrategie in der Abfallwirtschaft Landkreis OsnabrĂŒck
© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Ressourcenschonung und -verwertung erhĂ€lt in unserer aktuellen Gesellschaft zurecht einen immer höheren Stellenwert und hat auch fĂŒr die Abfallbrache eine große Bedeutung.

Perspektiven und Herausforderungen fĂŒr die Kreislaufwirtschaft aus Sicht der thermischen Abfallbehandlungsanlagen
© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Auf nationaler Ebene ist zunehmend erkennbar, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) in einer modernen Abfallwirtschaft notwendig sind. In der jĂŒngeren Vergangenheit ist die thermische Verwertung jedoch hĂ€ufig als Ursache fĂŒr Verfehlungen von Zielen, z. B. im Recyclingbereich, angefĂŒhrt worden.

Herausforderungen der europÀischen Kreislaufwirtschaft
© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die europĂ€ische Kreislaufwirtschaft steht an einem Wendepunkt. Um die ehrgeizigen Ziele des Green Deals umzusetzen, wird ein "Weiter so“ nicht ausreichen, wenn damit nur die Fortsetzung der bisherigen RecyclingbemĂŒhungen gemeint sind.

Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen zum FachkrÀftemangel in der Entsorgungswirtschaft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Im Wettbewerb um gut qualifizierte FachkrĂ€fte kommt es darauf an, die Erwartungen der „Bewerber“ zu verstehen, die eigenen StĂ€rken zu kennen und eine effektive Personalstrategie zu entwickeln. „Mitarbeiter finden und binden“ lautet die Devise. Das erfordert bei Arbeitgebern auch eine kritische Bestandsaufnahme eigener Strukturen, Prozesse und Werte.

Abfallsammlungen und öffentliches Straßenrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Auf der Grundlage der bislang ergangenen, straßenrechtlichen Rechtsprechung ist der Gesichtspunkt der Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums und die dadurch bedingte negative Beeinflussung (Verschandelung) des Ortsbildes – einschließlich der nicht hinzunehmenden BegleitumstĂ€nde wie etwa der VermĂŒllung der StandplĂ€tze – grundsĂ€tzlich eine tragende straßenrechtliche ErwĂ€gung, um die Anzahl von Alttextilien-Sammelcontainern auf öffentlichen FlĂ€chen zu begrenzen und AntrĂ€ge auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis abzulehnen, wenn die durch Ratsbeschluss festgelegte Zahl an Standorten auf öffentlichen FlĂ€chen erreicht worden ist.

Zur Erforderlichkeit eines Abfallbeauftragten fĂŒr den Lebensmitteleinzelhandel nach den §§ 59 KrWG, 2, 7 AbfallbeauftrV
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2023)
Die Anwendbarkeit der AbfbeauftrV imAnwendungsbereich des ElektroGhat derGesetzgeber in § 2Abs. 3 S. 1 ElektroG ausdrĂŒcklich klargestellt.2Nach § 2Abs. 3 S. 1 ElektroG gelten, soweit das ElektroG keine abweichenden Vorschriften enthĂ€lt, das KrWG, mit Ausnahme von § 17 Abs. 4 und § 54 KrWG, und diejenigen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Grundlage des KrWG oder des bis zum 31.5.2012 geltenden KrW-/AbfG erlassen wurden. Damit ist auch die auf ErmĂ€chtigungsgrundlagen des KrWG gestĂŒtzte AbfBeauftrV auf die Entsorgung von Elektro- und ElektronikaltgerĂ€ten anwendbar. § 2Abs. 3 S. 2 ElektroG erklĂ€rt außerdem unter anderem die §§ 27, 59 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 KrWG sowie die §§ 60, 62 und 66 KrWG fĂŒr entsprechend anwendbar.

Die PflichtenĂŒbertragung nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3, 18 Abs. 2 KrW-/AbfG 1996 als Instrument der „Privatisierung“ öffentlicher Entsorgungsaufgaben
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2022)
Historische Betrachtung und Überlegungen zur heutigen Relevanz

Mining the Future – Untersuchungen zur Tunnelausbruchverwertung am Beispiel des Future Circular Collider am CERN
© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (11/2022)
CERN (Conseil EuropĂ©en pour la Recherche NulĂ©aire) ist mit ca. 3400 Mitarbeiter, 23 Mitgliedstaaten und mit mehr als 14.000 Gastwissenschaftlern aus 85 LĂ€ndern das weltweit grĂ¶ĂŸte Forschungszentrum fĂŒr Teilchenphysik. Mit dem Nachweis des Higgs-Boson gelang 2012 einer der grĂ¶ĂŸten Erfolge im Bereich der experimentellen Physik. Mit dem Future Circular Collider (FCC) soll ein neuer Teilchenbeschleuniger zur VerfĂŒgung stehen, der mit einer LĂ€nge von ca. 100 km eine der grĂ¶ĂŸten jemals gebauten unterirdischen Infrastrukturen darstellen wird.

Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zum RĂŒckbau von Deponien in Brandenburg
© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (11/2022)
Im Rahmen eines COCOON-Projektes wurde im Jahr 2020 von der UniversitĂ€t Kassel, Fachgebiet Ressourcenmanagement und Abfalltechnik eine Studie zur Machbarkeit des RĂŒckbaus von Deponien im Berliner Umland zur Gewinnung von Grund und Boden durchgefĂŒhrt. In der FortfĂŒhrung der Machbarkeitsstudie wurden 9 vorausgewĂ€hlte Standorte im „SpeckgĂŒrtel“ von Berlin detaillierter im Hinblick auf Lage, Ausdehnung, Ablagerungsvolumen, abgelagerte Abfallarten sowie aktuelle RĂŒckbau- und Entsorgungskosten einerseits und Baulandkosten/potenziellen Erlös andererseits untersucht. Im Ergebnis wurden 3 Altlablagerungen/Deponien identifiziert, an denen ein RĂŒckbau der abgelagerten AbfĂ€lle wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Eine Empfehlung zur Detailbetrachtung dieser Standorte wurde ausgesprochen. Im nĂ€chsten Schritt sollte die jeweilige Gemeinde feststellen, ob sie das RĂŒckbauprojekt weiter planen lassen möchte.

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