Abfallvermeidung in Bayern© Bayerisches Landesamt für Umwelt (5/2017)
Abfallvermeidung: Themen
Abfallvermeidung in Kommunen
Abfallvermeidung in Unternehmen
Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Abfallvermeidung im Bereich des Bürgers
Bio-OPTI – Defizite und Optimierungspotenziale bei der Erfassung von Küchen- und Nahrungsabfällen© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2015)
Mit rund 9 Millionen Mg erfasstem Bio- und Grüngut blieb die Erfassungsmenge 2013 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Somit stellen die Bioabfälle die größte separat erfasste Wertstofffraktion in Deutschland dar. Hierbei stammen ca. 4,4 Millionen Mg aus der Biotonne (Biogut) und ca. 4,7 Millionen Mg aus der separaten Grüngutsammlung. Im Schnitt werden ca. 112 kg Bio- und Grüngut je Einwohner und Jahr in Deutschland erfasst.
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Wege zu verursachergerechten und nachhaltigen Gebührensystemen© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2015)
Obwohl die Abfallgebühren nur einen vergleichsweise geringen Anteil an der Gesamtkostenbelastung eines Haushalts bilden, ist deren politische und gesellschaftliche Bedeutung enorm hoch. In der Diskussion über Abfallgebühren wird zunehmend erkannt, dass der Wandel in der Abfallwirtschaft weg von der Abfallbeseitigung und hin zur Kreislaufwirtschaft auch eine Aufgabe der Gebührengestaltung ist. Die klassische Einheitsgebühr gerät vor diesem Hintergrund zunehmend in die Kritik, da sie keine Anreize zur Abfallvermeidung oder besseren Abfalltrennung setzt. Damit einhergeht die Forderung nach mehr Verursachergerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Doch wie findet man ein „passendes“ neues Abfallgebührensystem. Hierzu hat sich in der Beratungspraxis eine qualitative und quantitative Wirkungsprognose als hilfreiche Methode erwiesen.
Erweiterte Bewertung der Bioabfallsammlung© ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen Deutschland e.V. (3/2014)
Die Abfallwirtschaft Deutschlands, maßgeblich entwickelt in den letzten 30 Jahren, ist eine der besten der Welt. Wir befinden uns im letzten Sektor der noch möglichen Optimierungen. Im Bereich der letzten Annäherung an ein Optimum steigen die spezifischen Kosten einer noch erzielbaren Verbesserung grundsätzlich erheblich an. Zudem wird - gegenüber den zeitlich vorausgegangenen eindeutigen Umweltverbesserungen - teilweise unklar, ob summarisch noch eine Umweltentlastung erzielt wird: Ökologische Vor- und Nachteile beginnen untereinander zu konkurrieren.
Die Rolle der Entsorgungswirtschaft bei der Energieversorgung© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (1/2014)
Die moderne BSR definiert sich als Ressourcen- und Stoffstrommanager. Indem wir aus Abfällen Wertstoffe zurückgewinnen und Wärme und Strom erzeugen, tragen wir aktiv zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz bei. Die Energiestrategie der BSR ist die Leitlinie für die Entwicklung unserer Energiepolitik bis zum Jahre 2020. Analog zur Unternehmensstrategie orientiert sie sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, unserer hohen Verantwortung für die Umwelt, der Einhaltung hoher Qualitätsstandards und der sozialen Verantwortung innerhalb des Unternehmens und für das Land Berlin.
bifa-Text Nr. 63: Abfallaufkommen in Bayern - Prognose 2016 und 2023© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2013)
Die Studie stellt Prognosen über die zu erwartenden Mengen der wichtigsten andienungspflichtigen Abfälle in Bayern bereit. Darüber hinaus wurden auch Abfälle, die zwar nicht der Überlassungspflicht an die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften unterliegen, aber aus anderen Gründen von Interesse sind, in die Betrachtungen eingeschlossen.