Pflicht zur Alttextilien-Erfassung/-Verwertung© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2025)
Seit dem 1.1.2025 sind die StĂ€dte, Gemeinden und Kreise in ihrer Funktion als öffentlich-rechtliche EntsorgungstrĂ€ger gemÀà § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 und S. 2 KrWG verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Abfallentsorgungspflicht die getrennte Sammlung und Verwertung von Alttextilien durchfĂŒhren.
CO2-Bilanzierung fĂŒr eine chemisch-physikalische Behandlungsanlage© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (12/2024)
Durch neue gesetzliche Vorgaben (z.B. Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung), diverse Umweltmanagementsysteme und Anfragen von Kunden ist fĂŒr eine Datenbereitstellung eine bestehende Stoffstrombilanzierung zur Behandlungseffizienz oftmals nicht mehr ausreichend.
Modernes, flexibles, sinnstiftendes Arbeiten fĂŒr die Circular Economy© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Der mit dem demographischen Wandel einhergehende FachkrĂ€ftemangel wird die Kreislaufwirtschaft in den kommenden Jahren herausfordern. Dabei haben die Unternehmen gute Chancen, die Herausforderungen zu meistern, denn der Einsatz fĂŒr eine Transformation zur Circular Economy ist fĂŒr die potenziellen Mitarbeiter sinnstiftend. Doch damit die Unternehmen der Kreislaufwirtschaft im âWar for Talentsâ als Sieger hervorgehen, mĂŒssen wir mehr miteinander reden â und uns auch von manchen alten Zöpfen trennen.
âWir werden weiterhin gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchenâ© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Wie gehen Akteure aus den verschiedenen Bereichen der Wasser-, Abfall- und Kreislaufwirtschaft mit den Herausforderungen des FachkrĂ€ftemangels um? Hierzu hat WASSER UND ABFALL verschiedene Experten mit unterschiedlichen Schwerpunkten befragt. Im nachfolgenden Interview erlĂ€utert Gerd Rieger von der MUEG, Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH, welche speziellen Herausforderungen fĂŒr den Mittelstand bestehen und wie ein Unternehmen der Abfall- und Entsorgungswirtschaft diese meistert.
Abfallsammlungen und öffentliches StraĂenrecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Auf der Grundlage der bislang ergangenen, straĂenrechtlichen Rechtsprechung ist der Gesichtspunkt der Ăbermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums und die dadurch bedingte negative Beeinflussung (Verschandelung) des Ortsbildes â einschlieĂlich der nicht hinzunehmenden BegleitumstĂ€nde wie etwa der VermĂŒllung der StandplĂ€tze â grundsĂ€tzlich eine tragende straĂenrechtliche ErwĂ€gung, um die Anzahl von Alttextilien-Sammelcontainern auf öffentlichen FlĂ€chen zu begrenzen und AntrĂ€ge auf Erteilung einer straĂenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis abzulehnen, wenn die durch Ratsbeschluss festgelegte Zahl an Standorten auf öffentlichen FlĂ€chen erreicht worden ist.
Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zum RĂŒckbau von Deponien in
Brandenburg© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (11/2022)
Im Rahmen eines COCOON-Projektes wurde im Jahr 2020 von der UniversitÀt
Kassel, Fachgebiet Ressourcenmanagement und Abfalltechnik eine Studie zur Machbarkeit des RĂŒckbaus von Deponien im Berliner Umland zur Gewinnung von Grund und Boden durchgefĂŒhrt.
In der FortfĂŒhrung der Machbarkeitsstudie wurden 9 vorausgewĂ€hlte Standorte im âSpeckgĂŒrtelâ von Berlin detaillierter im Hinblick auf Lage, Ausdehnung, Ablagerungsvolumen, abgelagerte Abfallarten sowie aktuelle RĂŒckbau- und Entsorgungskosten einerseits und Baulandkosten/potenziellen Erlös andererseits untersucht. Im Ergebnis wurden 3 Altlablagerungen/Deponien identifiziert,
an denen ein RĂŒckbau der abgelagerten AbfĂ€lle wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Eine Empfehlung zur Detailbetrachtung dieser Standorte wurde ausgesprochen. Im nĂ€chsten Schritt sollte die jeweilige Gemeinde feststellen, ob sie das RĂŒckbauprojekt weiter planen lassen möchte.
Grundlagen fĂŒr die Verrechnung von Littering-Beseitigungskosten an die
Hersteller© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (11/2022)
Die EU verschiebt im Rahmen der Einwegkunststoff-Richtlinie unter dem Begriff der erweiterten Herstellerverantwortung die Verantwortung fĂŒr das Sammeln und Entsorgen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf die Hersteller. Bisher durchgefĂŒhrte Littering-Studien sind begrenzt und die unterschiedliche Methodik macht die Vergleichbarkeit der Ergebnisse schwierig. Die Aufgabenstellung des vorliegenden Projektes ist es, eine methodische Grundlage fĂŒr die Verrechnung von StreumĂŒll- Beseitigungskosten an Herstellervertreter zu schaffen. Relevante
KenngröĂen fĂŒr die Berechnung der ERP-KostenersĂ€tze sind StĂŒckzahlen, Produktionszeit sowie Kosten fĂŒr Sammlung, Transport und Beseitigung.
SonderkĂŒndigungsschutz von âunechten Beauftragtenâ© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Das Instrument des Betriebsbeauftragten hat mittlerweile beachtliche Bedeutung fĂŒr eine Vielzahl an Betrieben erlangt. Deutschlandweit sind zum Schutz vor Gefahren fĂŒr die Umwelt rund 11.500 Arbeitnehmer als Betriebsbeauftragte bestellt.1 So bestehen Pflichten zur Bestellung eines
Beauftragten fĂŒr Immissionsschutz nach den §§ 53 ff. BImSchG, fĂŒr Abfall nach den §§ 59 f. KrWG, fĂŒr GewĂ€sserschutz nach den §§ 64 ff.WHG sowie fĂŒr StörfĂ€lle nach den §§ 58a ff. BImSchG. Auch auĂerhalb des Umweltrechts bestehen jedoch Pflichten zur Bestellung von Betriebsbeauftragten.
Marktsituation und Marktmechanismen bei Deponien â aktuelle Situation in den BundeslĂ€ndern© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Zu Beginn der 70er Jahre gab es in Deutschland noch mehr als 65.000 zum Teil unkontrollierte MĂŒllkippen, die sogenannten âBĂŒrgermeisterdeponienâ. Mit dem ersten Abfallgesetz 1972 begann der Ăbergang zur geordneten Deponierung. Die Zahl der in Deutschland betriebenen Deponien ist seitdem stetig zurĂŒckgegangen. Im Jahr 2000 waren noch rund 1.970 Deponien in Betrieb, 2017 nur noch rund 1.080. Der GroĂteil davon entfĂ€llt auf die rund 777 Deponien fĂŒr unvorbelastete Böden, weitere rund 131 Deponien sind fĂŒr Bauschutt, Böden und Schlacken vorgesehen und rund 144 Deponien
fĂŒr vorbehandeltem HausmĂŒll und vergleichbare mineralische gewerbliche AbfĂ€lle. GefĂ€hrliche AbfĂ€lle können in Deutschland auf 26 Deponien oberirdisch und auf vier (Untertage-)Deponien unterirdisch abgelagert werden.