Freigegebene Abfälle© Universität Stuttgart - ISWA (3/2017)
Der Massenstrom beim Abbau eines Kernkraftwerks (z. B. beträgt die Gesamtmasse der Anlage Neckarwestheim, Block I ca. 331.000 Tonnen) teilt sich auf in ca. 1 % radioaktiver Abfall, ca. 1 % Freigabe zur Beseitigung auf Deponien und Verbrennungsanlagen sowie ca. 98 % uneingeschränkte Freigabe und Herausgabe.
Toxikologische Tests zur Risikominimierung bei Altlastensanierungsverfahren© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2012)
Gaswerksstandorte und Kokereien zeigen sehr typische Boden und Grundwasserverunreinigun-gen. Es handelt sich dabei um Nebenprodukte der Produktion, wie Teer und Teeröle (PAK, He-tero-PAK) sowie monoaromatische Verbindungen, Kohlenwasserstoffe, Phenole, komplexe Cy-anide, Sulfide und Ammonium (Musser 2001, Werner 2008). Die Anzahl derart kontaminierter Standorte in Österreich ist nicht genau bekannt, da es neben ca. 40 Gaswerken (19 davon in Wien) und mehreren Kokereien eine größere Anzahl von Teer und teerverarbeitender Betriebe (z.B. Herstellung von Telefonmasten und Eisenbahnschwellen) gab, sodass die mit PAK konta-minierten Standorte auf über 100 geschätzt werden (Granzin 2011).
Sicherheitsanalyse von Endlagern, befüllt mit atomaren und anderen Abfällen© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2012)
Der Begriff Endlager wird vorwiegend im Zusammenhang mit der Lagerung von Atommüll verwendet. Zu Endlagern werden aber alle Deponien mutieren, in denen die nicht mehr benötig-ten Reststoffe unserer Zivilisation verwahrt werden. Kennzeichnend ist bei der Diskussion über Endlager, dass noch keine Deponie den Status Endlager erreicht hat. Das liegt vor allem daran, dass man glaubt, mit Beobachtung der Emissionen im Rahmen der Nachsorge erkennen zu kön-nen, wann eine Deponie zum Endlager mutiert. Die Beobachtung der Emission eignet sich nur zur Gefahrenabwehr, aber nicht zur Vorsorge. Die Vorsorge muss alle erforderlichen Maßnah-men beinhalten, um die Gefahren nicht eintreten zu lassen.
Ungelöste Probleme: Elektronische Signatur für Abfallerzeuger© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2011)
Auch nach der verbindlichen Einführung des elektronischen Nachweisverfahren (eANV) stehen noch immer viele Unternehmen vor Problemen. Reiner Wagner, Geschäftsführer des Aachener Ingenieurbüros Dikon, kennt aus seiner Beratungstätigkeit die Nöte von Abfallerzeugern angesichts der administrativen und technischen Herausforderungen. Denn im Gegensatz zu anderen betrieblichen Geschäftsprozessen, die elektronisch vernetzt aufgebaut sind, beruht das Management der betrieblichen Entsorgung noch immer gewissermaßen auf Handarbeit.
Die Frist ist um: Abfallnachweise nur noch elektronisch© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2011)
Wer in Deutschland gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert oder entsorgt, muss dies lückenlos dokumentieren. Hierfür verlangt das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bereits seit April 2010 digitale Nachweis- und Begleitscheine. Seit dem 1. Februar 2011 brauchen neben den Entsorgern nun auch alle Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle Signaturkarten. Die bislang gültige Übergangsfrist für unterschriebene Quittungsbelegverfahren lief im Januar ab.