Rückführung von Gipsabfallstoffströmen - Identifizierung und Bewertung
anfallender Gipsabfälle© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Recyclinggipse können einen Beitrag leisten, den zukünftig wegfallenden REAGips
zumindest teilweise zu kompensieren. Das Forschungsprojekt RueGips betrachtet bestehende Gipsabfallströme, prüft das Recycling dieser Abfälle, erarbeitet und erprobt ein Sammel- und Logistikkonzept für einen ausgewählten Abfallstrom. Kernziel des Projektes ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, welche die Rückführung von recyclingfähigen Gipsabfällen steigern und somit die Verfügbarkeit von RC-Gipsen erhöhen. Erste Ergebnisse des Projektes zeigen, dass in Deutschland überwiegend Gipsplattenabfälle aus dem Rückbau einem Recycling durch Aufbereitungsanlagen zugeführt werden und andere Gipsabfälle nicht bzw. nur in einem geringen Maße im Kreislauf geführt werden. Weiterhin konnte bereits ermittelt werden, dass Recyclinggipse nach Herkunft und bisheriger Anwendung unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen.
Abfallvergasungstechnik mit Direktschmelze zur Energie- und Materialrückgewinnung© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (1/2015)
Die Vergasung von Siedlungsabfall ist ein weltweit erforschtes Thema und hat sich als eine alternative thermische Behandlungsmöglichkeit von Abfall bewährt. Das Direct- Melting-System (DMS = Direktschmelzverfahren) ist eine Schachtofenvergasungs- und -schmelztechnik für verschiedene Arten von Abfällen. Sie weist mehr als 40 Referenzen auf und wird seit 35 Jahren eingesetzt. Diese Vergasungstechnik wird zur Verarbeitung von Siedlungsabfall zusammen mit Abfällen unterschiedlicher Art verwendet, wie beispielsweise Klarschlamm, Klinikabfälle oder Asche aus Verbrennungsanlagen. Ihr Vorteil ist die simultane Rückgewinnung von sowohl Energie als auch Material in einem Prozessablauf.
Aktuelle Rechtsprechung zur Ãœberlassungspflicht von Krankenhausabfällen© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2014)
Die Frage, ob krankenhausspezifische Abfälle aus der Gruppe 18 01 – Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen – der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 17 Abs. 1 S. 2 KrWG unterfallen, beschäftigt zunehmend die Verwaltungsgerichte. Dabei zeigt sich, dass die Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist.
bifa-Text Nr. 63: Abfallaufkommen in Bayern - Prognose 2016 und 2023© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2013)
Die Studie stellt Prognosen über die zu erwartenden Mengen der wichtigsten andienungspflichtigen Abfälle in Bayern bereit. Darüber hinaus wurden auch Abfälle, die zwar nicht der Überlassungspflicht an die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften unterliegen, aber aus anderen Gründen von Interesse sind, in die Betrachtungen eingeschlossen.
Method for Degradation of Chemicals and Sterilization of Infectious Waste Water© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2012)
This paper presents a technical approach of the newly tested treatment method for sterilization and oxidation of infectious waste waters (IWWs) from medical, pharmaceutical and chemical establishments (e.g. laboratories) and also shows results in consideration of efficiency, degradation rates and economic evaluation. In fact, IWWs have quite a high hazardous potential because of their pollutant content. These pollutants have a complex structure, are very stable or persistent (needed for e.g. warehousing of medicaments) and have low degradation rates in sewage treatment plant without proper pre-treatment. Dealing with such waste waters requires adequate and safe handling as well as extensive records on their origin and volume to exclude risks to human health and the environment. The safe disposal of IWWs from different establishments has become a major problem worldwide because of the emergence of new diseases which are not yet curable (e.g. HIV), and the threats of diseases caused by bacteria that are resistant to antibiotics (e.g. MDR tuberculosis).
Die Gefahrstoffverordnung 2010 – Neue Pflichten und verändertes Haftungsregime beim Umgang mit CMR-Stoffen© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2011)
Am 1.12.2010 ist die novellierte Fassung der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffVO 2010) in Kraft getreten. Mit dieser Neufassung wurden zuvorderst die notwendigen Anpassungen an die CLP-Verordnung2 und die REACHVerordnung vorgenommen. Während die Anpassungen an die REACH-Verordnung überwiegend redaktioneller Natur sind, machte die Anpassung an die CLP-Verordnung auch inhaltliche Änderungen erforderlich. Gleichzeitig wurde die Gefahrstoffverordnung auf der Basis der Erfahrungen mit der bislang gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO 2005) und der Empfehlungen des Ausschusses für Gefahrstoffe4 sowie sonstiger europarechtlicher Vorgaben und nationaler Überlegungen weiterentwickelt. Dieser Beitrag untersucht die neuen rechtlichen Bestimmungen der GefStoffVO 2010, identifiziert neue Pflichten und erläutert das veränderte haftungsrechtliche Regime, insbesondere beim Umgang mit krebserregenden, erbgutverändernden
oder reproduktionstoxischen Stoffen (CMRStoffe).
Ungelöste Probleme: Elektronische Signatur für Abfallerzeuger© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2011)
Auch nach der verbindlichen Einführung des elektronischen Nachweisverfahren (eANV) stehen noch immer viele Unternehmen vor Problemen. Reiner Wagner, Geschäftsführer des Aachener Ingenieurbüros Dikon, kennt aus seiner Beratungstätigkeit die Nöte von Abfallerzeugern angesichts der administrativen und technischen Herausforderungen. Denn im Gegensatz zu anderen betrieblichen Geschäftsprozessen, die elektronisch vernetzt aufgebaut sind, beruht das Management der betrieblichen Entsorgung noch immer gewissermaßen auf Handarbeit.
Die Frist ist um: Abfallnachweise nur noch elektronisch© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2011)
Wer in Deutschland gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert oder entsorgt, muss dies lückenlos dokumentieren. Hierfür verlangt das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bereits seit April 2010 digitale Nachweis- und Begleitscheine. Seit dem 1. Februar 2011 brauchen neben den Entsorgern nun auch alle Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle Signaturkarten. Die bislang gültige Übergangsfrist für unterschriebene Quittungsbelegverfahren lief im Januar ab.