Ein Thema mit vielen Facetten: Die Sammlung von Altkleidern in Deutschland© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2023)
Der Vorgang ist alltĂ€glich und banal: Container fĂŒr die Altkleidersammlung sollen im öffentlichen StraĂenraum aufgestellt werden. Man könnte meinen, die hiermit zusammenhĂ€ngenden Rechtsfragen,namentlich des StraĂen- aber auch des Vergabe- und Wettbewerbsrechts, werfen keine besonderen Probleme auf.
Das ElektroG â Hindernis fĂŒr die Wiederverwendung von AltgerĂ€ten?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2023)
Der Beitrag basiert auf Ergebnissen des vom ReUse e.V. im Jahr 2019 initiierten VerbĂ€ndeprojekts WeiĂe Ware Wiederverwenden (kurz: WeWaWi) fĂŒr das Umweltbundesamt, das die Entwicklung eines deutschlandweiten Sammel- und Refurbishmentsystems fĂŒr gebrauchte Waschmaschinen anstrebt.
Wann ist ein Abfall gefĂ€hrlich? â Neues zur Abfalleinstufung© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
AbfÀlle sind entweder gefÀhrlich oder nicht gefÀhrlich. Aufgrund
eines erhöhten GefĂ€hrdungspotenzials fĂŒr die Umwelt
und die menschliche Gesundheit stellt die Richtlinie
2008/98/EG ĂŒber AbfĂ€lle (AbfRL) an gefĂ€hrliche AbfĂ€lle
strengere Anforderungen als an andere AbfÀlle, um mögliche
nachteilige Auswirkungen auf die genannten SchutzgĂŒter
infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung der AbfÀlle
zu unterbinden oder zumindest so weit wie möglich
zu beschrÀnken. Aus diesem Grunde gelten spezielle Regelungen
zur Ăberwachung, Vermischung, Kennzeichnung,
getrennten Sammlung und Genehmigung sowie in Bezug
auf Inspektionen und Aufzeichnungen.
Die Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 VerpackG â ErfĂŒllen die Systembetreiber ihre Pflicht?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das am 1.1.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz schreibt den Systembetreibern in § 14 Abs. 3 VerpackG1 vereinfacht gesagt die Pflicht vor, private Endverbraucher ĂŒber die korrekte Verpackungsentsorgung zu informieren. Die Systembetreiber haben reagiert und die Initiative âMĂŒlltrennung- wirktâ ins Leben gerufen. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob die Systembetreiber mit ihren InformationsbemĂŒhungen die gesetzliche Informationspflicht erfĂŒllen.
Ausnahmen von Grenzwerten fĂŒr MĂŒllverbrennungsanlagen in einer Gasmangellage?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Nach § 31g BImSchG i.V.m. § 6 Abs. 6, § 24 17. BImSchV âsollenâ MĂŒllverbrennungsanlagen eine Ausnahme von der Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten bzw. einzelnen Anforderungen dieser Verordnung erhalten.1 Besteht unabhĂ€ngig von diesen neuen Ausnahmeregelungen ein zwingender Anspruch nach Katastrophen- und Infektionsschutzrecht, allgemeinem Ordnungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten oder auf der Basis einer behördlichen Duldung? Oder können diese Gesichtspunkte das Ermessen bei Erteilung einer ĂŒber § 31g BImSchG zu erteilenden Ausnahmen zu einem Anspruch verdichten? Zwar trat in diesem Winter keine Gasmangellage auf. Das Thema bleibt aber akut.