Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Unterschiede zum künftigen Europäischen Lieferkettengesetz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2023)
Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen, die das im Bundesgebiet geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an die Unternehmen stellt, und den Unterschieden zu der derzeit in der EU geplanten Richtlinie eines Europäischen Lieferkettengesetzes.

Auf dem Weg zum ersten internationalen Plastik- Abkommen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Die Plastikmüllverschmutzung gehört neben dem Klimawandel und dem Artensterben zu einer der größten Umweltherausforderungen unserer Gegenwart. Plastik ist in unzähligen Alltagsgegenständen enthalten, auch weil es als Material viele Vorteile bietet: Es ist leicht, günstig und langlebig und hat vielfältige, inzwischen teils unverzichtbare Nutzungsmöglichkeiten (etwa in Medizin- und Bauprodukten oder Fahrzeugteilen). So hat sich auch die weltweite Herstellung von Plastik seit den 1960er-Jahrenmehr als verzwanzigfacht und wird sich Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2036 erneut verdoppeln. Allein der Plastikverbrauch der G-20-Staaten wird bis 2050 fast um das Doppelte zunehmen.

Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Am 16.5.2023 ist die Richtlinie zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Herbst 2022 wurde in Deutschland das dem nationalen missionshandelssystem (nEHS) zugrunde liegende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert. Neben grundlegenden Änderungen der beiden Systeme ergeben sich besondere Änderungen für die Abfallverbrennung: Sie wird ab 2024 in das nEHS und grundsätzlich ab 2028 in das EU-EHS einbezogen. Daher sollen im Folgenden die beiden Systeme und deren wesentliche Änderungen sowie die Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft vorgestellt werden.

Ordnungswidrigkeiten im ElektroG – Bußgelder nur bei gutem Gedächtnis?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Im Zentrum dieses Beitrags steht der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG1. Der Beitrag befasst sich mit praxisrelevanten Problemen, die der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG mit sich bringt. Insbesondere geht es um den Beginn der Verjährung bei fahrlässigen Unterlassungsordnungswidrigkeiten und einen Vorschlag, wie diese Problematik entgegen der nicht praxistauglichen Rechtsprechung aufgelöst werden könnte.

Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.

Wann ist ein Abfall gefährlich? – Neues zur Abfalleinstufung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Abfälle sind entweder gefährlich oder nicht gefährlich. Aufgrund eines erhöhten Gefährdungspotenzials für die Umwelt und die menschliche Gesundheit stellt die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (AbfRL) an gefährliche Abfälle strengere Anforderungen als an andere Abfälle, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung der Abfälle zu unterbinden oder zumindest so weit wie möglich zu beschränken. Aus diesem Grunde gelten spezielle Regelungen zur Überwachung, Vermischung, Kennzeichnung, getrennten Sammlung und Genehmigung sowie in Bezug auf Inspektionen und Aufzeichnungen.

Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft für Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft für Deutschland wurden im Rahmen einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes durch das ifeu Heidelberg in Zusammenarbeit mit Öko-Institut e. V. und ARGUS Berlin ermittelt. Die Bilanzierung erfolgt mittels Ökobilanzmethode der Abfallwirtschaft, wodurch die Gesamtheit der Emissionen aus der Abfallbehandlung sowie auch die Leistungen durch die Erzeugung von zusätzlichen Nutzen (Sekundärprodukte, Energie) gezeigt werden können. Der Beitrag stellt Ergebnisse für Siedlungsabfälle und Lebensmittelabfälle (Sonderbilanzraum) vor: bestehende Treibhausgas(THG)-Entlastungspotenziale für das Jahr 2017 und künftige mögliche Beiträge für das Zieljahr 2030. Für Lebensmittelabfälle ist zudem der mögliche Beitrag durch Lebensmittelabfallvermeidung dargelegt.

Unser Weg zur Klimaneutralität
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Produkte und Innovationen aus der Chemie sind an vielen Stellen der Schlüssel für eine klimaneutrale Zukunft.

Umsetzung der GewAbfV im Baubereich
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Der größte Abfallstrom in Deutschland sind die Bau- und Abbruchabfälle mit 229 Mio. Tonnen pro Jahr. Die 2017 novellierte GewAbfV sollte das Recycling auch in diesem Bereich fördern. Analysen von Verbänden und auch die eigenen Erfahrungen aus der Branche zeigen, dass es der Novelle an Durchsetzungskraft und Realitätsnähe mangelt.

Die Bioabfallverordnung 2022 – Anforderungen, Umsetzung und zukünftiger Regelungsbedarf
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die „kleine“ Novelle der Bioabfallverordnung vom 28.04.2022 hat den Schwerpunkt auf eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen gelegt, um Einträge von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffe, bereits vor deren biologischen Behandlung in der Kompostierung/ Vergärung deutlich zu reduzieren. Dazu bestimmt der neu eingeführte § 2a Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen (Biotonne) und gewerblichen verpackten Bioabfällen und Materialien. Festgelegt sind verpflichtende Sichtkontrollen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen zur Erfassung der Fremdstoffbelastung des angelieferten Materials und zur Kontrolle der Fremdstoffentfrachtung, um die Einhaltung der neu festgelegten, materialspezifischen Input-Kontrollwerte für Gesamtkunststoffe zu gewährleisten.

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