Aktuelle Rechtsprechung zum Deponierecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2023)
Auch wenn in den letzten Jahren die Zahl der in Deutschland betriebenen Deponienganz erheblich abgenommen hat und auch wenn die Deponie als Abfallbeseitigungsanlage auf der letzten Stufe der abfallhierarchischen Rangfolge nach § 6 KrWG steht, hat sich doch gezeigt, dass Deponien derzeit
noch und auf absehbare Zeit für die Abfallentsorgung unverzichtbar sind. Dementsprechend hat es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von neuen Deponievorhaben gegeben, die in der Regel an bereits vorhandenen Deponiestandorten verwirklicht worden sind und deren Zulassung zum Teil die Verwaltungsgerichte beschäftigt hat.
Die Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 VerpackG – ErfĂĽllen die Systembetreiber ihre Pflicht?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das am 1.1.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz schreibt den Systembetreibern in § 14 Abs. 3 VerpackG1 vereinfacht gesagt die Pflicht vor, private Endverbraucher über die korrekte Verpackungsentsorgung zu informieren. Die Systembetreiber haben reagiert und die Initiative „Mülltrennung- wirkt“ ins Leben gerufen. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob die Systembetreiber mit ihren Informationsbemühungen die gesetzliche Informationspflicht erfüllen.
Ausnahmen von Grenzwerten fĂĽr MĂĽllverbrennungsanlagen in einer Gasmangellage?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Nach § 31g BImSchG i.V.m. § 6 Abs. 6, § 24 17. BImSchV „sollen“ Müllverbrennungsanlagen eine Ausnahme von der Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten bzw. einzelnen Anforderungen dieser Verordnung erhalten.1 Besteht unabhängig von diesen neuen Ausnahmeregelungen ein zwingender Anspruch nach Katastrophen- und Infektionsschutzrecht, allgemeinem Ordnungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten oder auf der Basis einer behördlichen Duldung? Oder können diese Gesichtspunkte das Ermessen bei Erteilung einer über § 31g BImSchG zu erteilenden Ausnahmen zu einem Anspruch verdichten? Zwar trat in diesem Winter keine Gasmangellage auf. Das Thema bleibt aber akut.
Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung – Ergebnisse der UBA-Studie© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Novellierung der GewAbfV war ein wichtiger Impuls, um das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen zu stärken. Einer der wichtigsten Hebel, um Ressourcen- und Klimaschutzpotenziale aus Abfällen nutzen zu können, nämlich die sortenreine getrennte Erfassung an der Anfallstelle, ist verbindlich für alle Gewerbebetriebe festgesetzt worden. Abfallerzeuger müssen sich regelmäßig und wiederholt mit ihrem Abfallaufkommen und der Entsorgung auseinandersetzen. Mit der Forderung nach einer ambitionierten Recyclingquote rücken die stofflich verwertbaren Anteile der Gemische erstmals in den Fokus der Behandlungskonzepte. Alle VBA müssen über die gleiche technische Mindestausstattung verfügen und ihren Sortiererfolg gegenüber den Behörden offenlegen.
Anforderungen an die AlternativenprĂĽfung bei neuen Deponien und Deponieerweiterungen© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.
Erfahrungen mit dem Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in Baden-WĂĽrttemberg© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft mit möglichst hohem Recyclinganteil ist – neben der Abfallvermeidung – eine wichtige Voraussetzung, um die Transformation in eine nachhaltigere, ressourcenschonende und klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Die ambitionierten Umweltschutzziele, wie sie etwa im Klimaschutzgesetz oder auf europäischer Ebene im Green Deal formuliert wurden, sind nur mit einer solchen Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Anwendung des Stoffrechts fĂĽr Lithium-Ionen-Batterien© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2023)
Im nachfolgenden Artikel wird dargestellt, welche verwaltungsrechtlichen Vorschriften, vor allem genehmigungsrechtlich aktuell, bei der Herstellung, Lagerung und Entsorgung von Batterien bestehen und berücksichtigt werden müssen. Zur Vereinfachung wird nachfolgend teils nur von Batterien gesprochen. Es sind damit aber alle bekannten Bauartentypen von Batterien wie u. a. Lithium-Ionen-, Natrium-Ionen- oder Cadmium-Ionen-Batterien oder -Akkus gemeint. Der Transport von Batterien ist nicht zentraler Gegenstand der Untersuchungen und wird nur kurz umrissen, zeigt allerdings ebenfalls die Komplexität der Materie. Daher soll auch dieser Teil der Lieferkette zumindest kurz erläutert werden.