Planung und Umsetzung von „Deponie auf Deponie“-Vorhaben in Deutschland
© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Die Zentraldeponie Hubbelrath übernimmt im Raum Düsseldorf eine wesentliche Entsorgungsfunktion. Da das verfügbare Deponievolumen der Deponieklasse II (DK II) weitgehend erschöpft war, wurde nach vorheriger Durchführung eines Planfeststel-lungsverfahrens zwischenzeitlich mit dem Bau der Süderweiterung begonnen. Geplant ist die Realisierung einer Gesamtdichtungsfläche von ca. 15,4 ha, wovon ca. 4,9 ha sich an den vorhandenen Altkörper anlehnen. Hier wird eine bifunktionale Dichtung errichtet, die sowohl als Oberflächenabdichtung für den unterlagernden Deponiekörper, als auch als Basisabdichtung für den neuen Deponieabschnitt (ebenfalls Deponieklasse II) dient. Auf diese Weise wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von ca. 2,6 Mio.m³ geschaffen.

Lärmschutz bei heranrückender Wohnbebauung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Bericht des Ad-hoc-Arbeitskreises der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)

Die völkerrechtliche Regulierung der die Meeressäuger belastenden Meeresnutzungen am aktuellen Beispiel des Unterwasserlärms (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2012)
The subject of the article, underwater noise, is both problematic and current, and requires interdisciplinary consideration. In the first part of the article (EurUP 3/2012, pp. 119-128), the sources of underwater noise and its effects on marine mammals were described. Furthermore, a discussion of whether UNCLOS is applicable in solving the problem of underwater noise was presented. In this, the second part, other global international agreements, such as CBD, CMS, ICRW and SFSA, and certain regional agreements, such as OSPAR, the Helsinki Convention, the Antarctic Treaty System, ASCOBANS and ACCOBAMS, are analysed.

Die völkerrechtliche Regulierung der für die Meeressäuger belastenden Meeresnutzungen am aktuellen Beispiel des Unterwasserlärms (Teil 1)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2012)
Die „Freiheit des Meeres“ ist ein zweideutiger Begriff. Man kann ihn als Unberührtheit der Meeresnatur verstehen – aber auch als Freiheit zur Nutzung und Ausbeutung des Meeres durch den Menschen. Früher war die erste Deutung kaum von Belang. Dass das Meer, soweit möglich, genutzt wird, war hingegen nahezu selbstverständlich. Der einzige völkerrechtliche Konflikt, der gesehen wurde, war der, ob Besitz- und Nutzungsansprüche einzelnen Staaten oder nur der Staatengemeinschaft insgesamt i.S.d. „freiheitlichen“ Nutzung zustehen. Schon früh wurden aber Belastungen sichtbar: Stoffe, z.B. Öl oder Müll, beschädigen das marine Ökosystem. Der Mensch versucht, dem entgegenzuwirken. Der Blickwinkel hat sich also geändert: Der Mensch hat erkannt, dass er durch rücksichtslose Nutzung das marine Ökosystem zerstört und dieses eines gewissen Schutzes bedarf. Der Konflikt zwischen Nutzung und Schutz der Natur ist ihm bewusst geworden.

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Angesichts der nur beschränkten Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe und der Notwendigkeit eines nachhaltigen Klimaschutzes hat die Energieversorgung durch erneuerbare Energien in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, so auch die Nutzung der Windenergie. Gute Förderbedingungen und die durch das schwere Erdbeben in Japan am 11.3.2011 ausgelösten Nuklearunfälle in japanischen Atomkraftwerken lassen erwarten, dass sich die Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien noch weiter verstärken werden, was aber ebenfalls Probleme mit sich bringt. So sind Windkraftanlagen u. a. wegen der von ihnen ausgehenden Emissionen (vor allem Lärm) nicht unumstritten.

Kinder dĂĽrfen auch laut sein
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Kinder lachen, singen, schreien, streiten, toben und spielen. Für die einen ist das „Lärm“. Für die anderen gehören diese Geräusche zum normalen Entwicklungsprozess in der Kindheit dazu. Am Kinderlärm scheiden sich die Geister. Denn genau hier liegt Konfliktpotenzial. Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen ist häufig Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten.

Berücksichtigung von Lärmimmissionen auf die Vogelwelt durch Straßenbau- und Kraftwerksvorhaben im europäischen Habitat- und Artenschutz
© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Die Vogelwelt (Avifauna) wird bereits seit Einführung der Eingriffsregelung in das bundesdeutsche Naturschutzgesetz in besonders starkem Maße berücksichtigt. Vögel stellen eine allgemein auffällige, relativ leicht erfassbare und sehr gut erforschte Tiergruppe dar. Sie nehmen sehr unterschiedliche Positionen in den Nahrungsketten ein, besiedeln nahezu alle Lebensräume und sind in hohem Maße strukturabhängig.

Littering – Ursachen, Prävention und Maßnahmen
© VKU e.V. - Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland (11/2010)
1. Littering – Eine Einleitung 2. Die Litteringuntersuchung - Ausgangspunkt 3. Die Litteringuntersuchung - Vorgehensweise 4. Die Litteringuntersuchung - Ergebnisse 5. Weitergehende Studie: Felduntersuchung Köln 6. Fazit

Lärm – Wohnen, Arbeit und Freizeit
© Bayerisches Landesamt fĂĽr Umwelt (8/2003)
Wir alle sind Lärmbetroffene und Lärmverursacher zugleich: Kein Mensch will Lärm ertragen und schon gar nicht zuhause. Dennoch verursachen wir alle Lärm – sei es während der Arbeit oder in der Freizeit, sei es durch Autofahrten oder Heimwerken. Konflikte können nur durch gute Planung, optimale Technik und rücksichtsvolles Verhalten bewältigt werden.

Lärm – Straße und Schiene
© Bayerisches Landesamt fĂĽr Umwelt (8/2003)
Das größte Sorgenkind des Lärmschutzes ist der Verkehr: Der Verkehr nimmt zu, auch an Wochenenden, der Gütertransport wächst an, neue Straßen werden gebaut und es wird schneller und aggressiver gefahren.

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