EuGH bejaht die Haftung des Quasi-Herstellers trotz Angabe des abweichenden Herstellungslandes© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Der EuGH entschiedmit Urteil vom7.7.2022 (C-264/2021, ECLI:EU:20222:536) ĂŒber die produkthaftungsrechtliche Haftung des Quasi-Herstellers. Der EuGH betonte, es reiche zur Haftung als Hersteller aus, dass eine Person ihren Namen, ihr Warenzeichen (Marke) oder ein anderes Erkennungszeichen am Produkt anbringt oder das Anbringen zulĂ€sst. Es sei nicht erforderlich, dass sich diese Person auch auf andere Weise als Hersteller des Produkts ausgebe. Die Entscheidung hebt erneut hervor, dass bei der Ausgestaltung des Ă€uĂeren Erscheinungsbildes von Produkten, bei denen der Hersteller im Sinne des tatsĂ€chlichen Herstellungsprozesses und der Markeninhaber/Lizenzberechtigte auseinanderfallen, besondere Vorsicht geboten ist. Ob durch die Entscheidung die bisherigen GrundsĂ€tze fĂŒr die Einstufung als Quasi-Hersteller hinfĂ€llig werden, ist zumindest fraglich.
Der Fulfilment-Dienstleister im Produktsicherheitsrecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2022)
Mit dem neuen ProdSG 2021 fand erstmals der Fulfilment-Dienstleister Eingang ins nationale Produktsicherheitsrecht, nachdemer zuvor schon vomeuropĂ€ischen Gesetzgeber imRahmen der EU-MarktĂŒberwachungsverordnung anerkannt worden war.Mit demvorliegenden Beitrag soll der Versuch unternommen werden, den neuenWirtschaftsakteur imProduktsicherheitsrecht vorzustellen, ihn von anderen Akteuren abzugrenzen und schlieĂlich seine Pflichten darzustellen.
Verarbeitete tierische Proteine in der TierernĂ€hrung© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
TĂ€glich werden in Deutschland und Europa zahlreiche Tiere geschlachtet. Hierbei fallen nicht nur EdelteilstĂŒcke wie Filet, Keule etc., sondern auch eine Vielzahl an Schlachtnebenprodukten an (sog. fĂŒnftes Viertel), die jedoch nicht sĂ€mtlich fĂŒr die menschliche ErnĂ€hrung verwendet werden.
IrrefĂŒhrende Arzneimittelwerbung nach dem Urteil des BGH vom 5.11.2020 â I ZR 204/19© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
ImInteresse eines starkenGesundheitsschutzes unterliegen Arzneimittel einer strengen Regulierung. Das wird derzeit in den Tagesnachrichten populÀr diskutiert bei der Zulassung von Corona-Impfstoffen. Die nÀheren Regelungen dazu finden sich im Arzneimittelgesetz1, das seinerseits europarechtliche Vorgaben umsetzt.
5 vor 12 fĂŒr die Betriebe: Ende des Jahres endet die Ăbergangsfrist des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW)© Deutscher Fachverlag (DFV) (11/2018)
Am 31. Dezember 2018 endet die Ăbergangsfrist fĂŒr die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW) fĂŒr alveolengĂ€ngige, also lungengĂ€ngige StĂ€ube. Dann mĂŒssen Unternehmen endgĂŒltig den âneuenâ A-Staubgrenzwert einhalten. So sieht es die Gesetzeslage vor. Doch wie ist die Situation in den Betrieben tatsĂ€chlich? Was droht ihnen bei Nichteinhaltung? Welche MaĂnahmen mĂŒssen sie ergreifen? Ihre Erfahrungen mit dem Thema schildern Simon Telöken und Uwe Heinz, GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Vertriebsleiter des Absauganlagenherstellers TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH.