Kreislaufwirtschaft in der Steiermark – zukunftsweisende Ansätze auf Landesebene© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Das Land Steiermark hat sich mit dem Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark 2019 (Winter 2019) dem Weg zur ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verschrieben. Er definiert als übergeordnete Vision den Wandel zur Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2050 und legt in diesem Sinne konkrete Strategien und Ziele für die nächsten Jahre fest. Dieser Weg erfordert eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch. Anstelle der bisher in vielen Bereichen noch immer vorherrschenden linearen Produktions- und Nutzungsketten Primärrohstoffentnahme, Produktion, Nut-zung, Entsorgung) muss eine möglichst lange und werterhaltende Nutzung von Produkten und Rohstoffen im Mittelpunkt stehen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden bereits mit der Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008 geschaffen.
Kohlenstoffquellen durch Humuszertifikate-Handel ökonomische
Anreize geben© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2019)
Landwirtschaft wird mit bis zu 24 % an den Klimagasemissionen verantwortlich gemacht, schreibt der Weltklimarat IPCC. Der Input an endlichen Ressourcen für die landwirtschaftliche Produktion, wie z. B. Öl, Kohle, Gas, Phosphor, aber auch Land an sich, sind nicht nachhaltig. An anderer Stelle werden vorhandene Ressourcen, wie Biomasse, biogene Reststoffe, Nährstoffe im landwirtschaftlichen Kreislauf, aber auch menschliche Exkremente, verschwendet.
In der Schwebe© Rhombos Verlag (2/2016)
Aktuelle rechtliche Entwicklungen bringen Bewegung in die Diskussion ĂĽber den Emissionshandel
Strafen und BuĂźen im Emissionshandelsrecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2014)
Seit nunmehr einem Jahr gilt das anlässlich der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 grundlegend überarbeitete Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Im Zuge dieser Novelle waren auch die Sanktions- und Bußgeldvorschriften reformiert worden. Insgesamt ist hierdurch ein deutlich strengeres Regime zur Durchsetzung der emissionshandelsrechtlichen Betreiberpflichten zu verzeichnen. Strenge Sanktionen bedingen aber gleichzeitig ein entsprechendes Bedürfnis nach klaren Konturen der sanktionierten Pflichten. Hier besteht auch neun Jahre nach der Einführung des Emissionshandels noch Nachholbedarf. Immer noch nicht abschließend geklärt ist insbesondere, unter welchen Voraussetzungen die Strafzahlung für die Verletzung der Abgabepflicht greift. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den europäischen Vorgaben hierzu hat vorerst mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich das Europäische Gericht, dem das Bundesverwaltungsgericht die Angelegenheit vorlegt, positionieren wird.
Aktuelle Entwicklungen und HintergrĂĽnde der Einbeziehung des Internationalen Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandels-System (EU EHS)© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2013)
Die aktuellen Entwicklungen geben Anlass, auf eine weltweite Einigung zu hoffen. Die Bemühungen im Rahmen der ICAO können von essentieller Bedeutung für die Erfassung der weltweiten Luftverkehrsemissionen sein und daher zum Schutz des Klimas erheblich beitragen. Neben der Signalwirkung für andere Sektoren könnten messbare Reduktions- und Begrenzungsergebnisse erreicht werden. Auch gibt die Einbindung der ICAO selbst die Hoffnung, dass unter ihrer Mitwirkung ausgearbeitete Entwürfe für ein entsprechendes Abkommen nicht zurückgewiesen werden und stattdessen z.B. Maßnahmen gemäß Art. 84 ChA eingeleitet werden, so wie im Fall der USA gegen 15 europäische Mitgliedsstaaten im Jahr 2000. Doch selbst wenn ein entsprechendes Abkommen, wie nun beschlossen, ausgehandelt oder ein entsprechendes Verfahren gemäß Art. 84 ChA eingeleitet und formal entschieden wird, bleibt vor den dargelegten Hintergründen und dem Umgang mit der Entscheidung des EuGH vom 21.11.2012 ungewiss, ob diese dann erreichten Ergebnisse auch von allen Beteiligten akzeptiert werden.
Aktuelle Entwicklungen im Emissionshandel© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2013)
Nach neueren Überlegungen der meisten Mitgliedstaaten soll sich die EU nicht mehr mehrere Ziele für den Klimaschutz setzen, sondern nur noch eines: die Reduktion des CO2-Ausstoßes um 20 %, wogegen die Steigerung der Energieeffizienz um 20 % und die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20 % entfallen sollen. Die Union will im Frühjahr 2014 darüber beschließen. Damit gewinnt die Frage der Wirksamkeit des Emissionshandels vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen essenzielle Bedeutung. Das gilt zumal im Hinblick auf die Einbeziehung des Luftverkehrs, da nach einem Beschluss auf einer Tagung der internationalen Luftverkehrsorganisation ICAO vom 4.10.2013 ein weltweites System zu Klimaabgaben im Luftverkehr erst bis 2016 festgelegt und ab 2020 wirksam werden soll.