- Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit für getrennt erfasste Haushaltsabfälle zur Verwertung und falsche Umsetzung der Abfallhierarchie
Am 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) 2008/98/EG in deutsches Recht. Das KrWG enthält Regelungen, die starken europarechtlichen Bedenken begegnen. Das betrifft zum einen die Organisation der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und zum anderen die Umsetzung der von der AbfRRL vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 05 - 2012 (Oktober 2012) | |
Seiten: | 17 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Christian Suhl | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Auf der Grundlage des EWKFondsG und der EWKFondsV ist eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte eingeführt worden. Dazu wird beim Umweltbundesamt ein Einwegkunststofffonds eingerichtet. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen in diesen Fonds eine Einwegkunststoff- Abgabe einzahlen.
Pflicht zur Abfallwirtschaftsplanung – ohne Gestaltungsmöglichkeit durch Ausschlusskriterien zugunsten von Umweltbelangen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zugleich Erwiderung auf den Aufsatz von Peine zum „Ausschluss von Deponiestandorten in der Abfallwirtschaftsplanung“ in AbfallR 2023, 128 ff.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 5)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Wo ist die Grenze der Vernachlässigbarkeit des Anteils von Störstoffen in Bodenmaterial zu ziehen?
Klimaschutz bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Nach dem als historische Entscheidung eingeordneten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom24.3.2021 zielt das Klimaschutzgebot im Kern auf die Einhaltung einer Temperaturschwelle, bei der die durch Menschen verursachte Erwärmung der Erde angehalten werden soll.