Pilotprojekt Hochwasserrisikomanagement-Plan Nahe

In Rheinland-Pfalz werden für die Erstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen neue Wege beschritten. Im Vordergrund steht die Festlegung von Risiko mindernden Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Die zuständigen Stellen, die Akteure und die Betroffenen werden in thematischen Workshops eng an der Erstellung des Planes beteiligt. Der Hochwasserrisikomanagement-Plan Nahe wird als Pilotprojekt unter der Anleitung und Federführung der Wasserwirtschaftsverwaltung erarbeitet.

Hochwasserschutz (HW-Schutz) und Hochwasservorsorge (HW-Vorsorge) sind seit langem ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge des Landes Rheinland- Pfalz. Das jetzt durchzuführende Hochwasserrisikomanagement (HWRM) baut auf bestehende internationale, nationale und regionale HW-Schutzkonzepte und -Aktionspläne auf. Auch der HW-Aktionsplan Nahe und seine umgesetzten Maßnahmen erfüllen bereits viele Anforderungen des HWRM. Künftig werden im HWRM-Prozess darüber hinaus Aufgaben zur weitergehenden HW-Vorsorge bearbeitet. Um Schäden zu vermeiden und die Eigenvorsorge zu stärken werden weitere Ressorts und zuständige Stellen, vor allem die kommunalen Gebietskörperschaften mit ihren Zuständigkeiten für die Gefahrenabwehr, die örtlichen Planungen und die Information ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Aufstellungsprozess einbezogen.
In Rheinland-Pfalz liegen seit November 2009 die „Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos“ mit Abgrenzung von Gewässern mit potenziell signifikantem HW-Risiko (Art. 4 und 5 HWRMRL) und seit 2011 die zugehörigen HWGefahren- und -Risikokarten vor.
Die Gefahrenkarten wurden für Hochwasser mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ100 und HQ extrem) erstellt (Art. 6 (1) bis (4) HWRMRL) und sie zeigen jeweils die von Hochwasser betroffenen Flächen sowie die zugehörigen Wassertiefen. Die Risikokarten stellen für die verschiedenen Jährlichkeiten dar, wie viele Einwohner von Hochwasser betroffen sind, wie diese Flächen genutzt werden und welche IVUAnlagen und Schutzgebiete gefährdet sind (Art. 6 (5) HWRM-RL). Die Informationen aus den HW-Gefahren- und -Risikokarten ermöglichen es sowohl den zuständigen Stellen in ihrem Zuständigkeitsbereich aber auch den Anliegern die Hochwassergefährdung zu erkennen und den HWRM-Plan zu erstellen (Art. 7 HWRM-RL).
 
Bild: Fotolia



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11 / 2011 (November 2011)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Doris Hässler-Kiefhaber
Dipl.-Ing. Kurt Knittel
Dipl.-Ing. Heinrich Webler

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