Kommunale Entsorger warnen

Zu steigenden Energie- und Beschaffungskosten darf nicht auch noch CO2-Preis kommen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt vor einem drohenden Anstieg der Abfallgebühren. Preistreiber sind die hohen Energiekosten, gesetzlich vorgeschriebene Investitionen in saubere Müllfahrzeuge sowie der 2023 drohende CO2-Preis auf Müllverbrennung.
VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Die steigenden Energiekosten insbesondere beim Diesel schlagen nun auch auf die Entsorgungskosten und damit perspektivisch auf die kommunalen Abfallgebühren durch – trotz des aktuellen Entlastungspakets (II) mit der Senkung des Dieselpreises um 0,14 Euro pro Liter Diesel für drei Monate.
Bei dem aktuellen Preis von ca. 2,20 Euro pro Liter Diesel (Stand 28. März 2022) sind die Kraftstoffkosten im Vergleich zum Vorjahr bereits um über 50 Prozent gestiegen. Das treibt auch die Kosten für die Abfallentsorgung hoch. Deshalb rechnet der VKU damit, dass die Gebühren für die Logistik um einen derzeit einstelligen Prozentsatz erhöht werden müssen.
Ab wann Erhöhungen an den Gebührenzahler weitergegeben werden, hängt vom Kalkulationszeitraum vor Ort ab.
Preistreibend kommt seit dem letzten Jahr die gesetzliche Vorgabe hinzu, dass zehn Prozent der neuen Abfallsammelfahrzeuge mit alternativen Antrieben – d.h. Wasserstoff oder Elektroantrieb – beschafft werden müssen. Hasenkamp: „Diese Fahrzeuge sind mit ca. einer Million Euro pro Stück gut dreimal so teuer wie herkömmliche Dieselfahrzeuge, unsere Betriebe bekommen dafür aber keine Fördermittel, so dass auch diese massiv steigenden Beschaffungskosten an die Gebührenzahler weitergegeben werden müssen.“
Aus diesen Gründen rät der VKU dringend davon ab, ab 2023 auch noch die Müllverbrennung mit einem CO2-Preis zu belasten, wie es die Bundesregierung aktuell plant. Ein CO2-Preis von beispielsweise 100 Euro pro Tonne CO2 würde bei einem mittleren Abfallaufkommen und einer durchschnittlichen Gebührenhöhe von 70 Euro pro Einwohner und Jahr zu einer zusätzlichen Gebührenerhöhung von bis zu 13 Prozent führen.
Hasenkamp: „Wenn die Müllverbrennung in den Emissionshandel einbezogen wird, baut die Bundesregierung damit eine Preissteigerungsspirale in die Abfallgebühren ein. Bis 2026 würde demnach die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Preistreppe gelten. Hier liegt der CO2-Preis in diesem Jahr bereits bei 30 Euro pro Tonne, im nächsten Jahr werden 35 Euro fällig und so weiter. Ab 2027 soll sich der Preis für CO2-Zertifikate am Markt bilden, wobei durch die Verknappung der Zertifikate mit dauerhaft steigenden Preisen zu rechnen ist. Die Abfallgebühren würden mit dem CO2-Preis Jahr für Jahr weiter ansteigen.
Außerdem ist es falsch, Abfälle mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl gleichzusetzen, mit der Folge, dass Sie dem CO2-Preis unterliegen. Abfälle werden nicht wie Brennstoffe „produziert“, sondern müssen sicher entsorgt werden. Mit anderen Worten: Öl kann im Boden bleiben, aber Abfall nicht in der Tonne. Daran würde auch ein CO2-Preis nichts ändern.“
Der VKU weist außerdem darauf hin, dass in Folge eines lediglich deutschen CO2-Preises auf die Müllverbrennung noch mehr Abfälle ins Ausland exportiert würden. Dort ist die Entsorgung zumeist günstiger und teilweise auch noch die besonders klimaschädliche Deponierung zulässig. Die CO2-Emissionen würden so nicht gesenkt, sondern ins Ausland verlagert und durch die Abfalltransporte zusätzlich erhöht.

Zum Hintergrund:
Nach einer Umfrage unter unseren Mitgliedunternehmen konnten wir ein Stimmungsbild erstellen zu den Auswirkungen durch die gestiegenen Energiepreise und die steigenden Anschaffungskosten für Fahrzeuge und Ersatzteile. Demnach bewegen sich die Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe derzeit (bundesweit) auf einem hohen und sehr wahrscheinlich weiter steigenden Niveau. Da die Abfallgebühren kostendeckend kalkuliert werden müssen, haben steigende Entsorgungskosten zwangsläufig Auswirkungen auf die Entwicklung der Abfallgebühren.
Dem Effekt aus der globalen Energiepreiskrise kann sich deswegen auch die Kommunale Abfallwirtschaft nicht entziehen. Dies hat zur Folge, dass die Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Containerabfuhr zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten führen. Ebenfalls zu einer beträchtlichen Kostensteigerung führt die Tatsache, dass die kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen eine Mindestquote – aktuell zehn Prozent - an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beschaffen müssen, jedoch hierfür derzeit wegen der aktuellen Förderungs-Vergabekriterien der „Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI-Förderrichtlinie) keine Förderung erhalten. Vollelektrische oder Brennstoffzellenfahrzeuge schlagen jedoch im Erwerb mit etwa dreifach höheren Preisen als herkömmliche Dieselfahrzeuge zu Buche.
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz werden seit 2021 in Deutschland auch die Sektoren Gebäude und Verkehr mit einem CO2-Preis für fossile CO2-Emissionen versehen. In der Einführungsphase bis 2026 gilt dabei eine gesetzlich definierte Preistreppe, derzeit liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne. Ab 2027 soll sich der Preis für CO2-Zertifikate am Markt bilden, wobei aufgrund der Verknappung der Zertifikate mit fortlaufend steigenden Preisen zu rechnen ist. Im europäischen Emissionshandel (ETS) liegt der CO2-Preis derzeit bei knapp 80 Euro pro Tonne.

Link zur Originalnachricht >>>



Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (28.03.2022)
 
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