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Zu steigenden Energie- und Beschaffungskosten darf nicht auch noch CO2-Preis kommen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt vor einem drohenden
Anstieg der Abfallgebühren. Preistreiber sind die hohen Energiekosten,
gesetzlich vorgeschriebene Investitionen in saubere Müllfahrzeuge sowie
der 2023 drohende CO2-Preis auf Müllverbrennung.
VKU-Vizepräsident
Patrick Hasenkamp: „Die steigenden Energiekosten insbesondere beim
Diesel schlagen nun auch auf die Entsorgungskosten und damit
perspektivisch auf die kommunalen Abfallgebühren durch – trotz des
aktuellen Entlastungspakets (II) mit der Senkung des Dieselpreises um
0,14 Euro pro Liter Diesel für drei Monate.
Bei dem aktuellen
Preis von ca. 2,20 Euro pro Liter Diesel (Stand 28. März 2022) sind die
Kraftstoffkosten im Vergleich zum Vorjahr bereits um über 50 Prozent
gestiegen. Das treibt auch die Kosten für die Abfallentsorgung hoch.
Deshalb rechnet der VKU damit, dass die Gebühren für die Logistik um
einen derzeit einstelligen Prozentsatz erhöht werden müssen.
Ab wann Erhöhungen an den Gebührenzahler weitergegeben werden, hängt vom Kalkulationszeitraum vor Ort ab.
Preistreibend
kommt seit dem letzten Jahr die gesetzliche Vorgabe hinzu, dass zehn
Prozent der neuen Abfallsammelfahrzeuge mit alternativen Antrieben –
d.h. Wasserstoff oder Elektroantrieb – beschafft werden müssen.
Hasenkamp: „Diese Fahrzeuge sind mit ca. einer Million Euro pro Stück
gut dreimal so teuer wie herkömmliche Dieselfahrzeuge, unsere Betriebe
bekommen dafür aber keine Fördermittel, so dass auch diese massiv
steigenden Beschaffungskosten an die Gebührenzahler weitergegeben werden
müssen.“
Aus diesen Gründen rät der VKU dringend davon ab, ab 2023 auch noch die Müllverbrennung mit einem CO2-Preis zu belasten, wie es die Bundesregierung aktuell plant. Ein CO2-Preis von beispielsweise 100 Euro pro Tonne CO2
würde bei einem mittleren Abfallaufkommen und einer durchschnittlichen
Gebührenhöhe von 70 Euro pro Einwohner und Jahr zu einer zusätzlichen
Gebührenerhöhung von bis zu 13 Prozent führen.
Hasenkamp: „Wenn
die Müllverbrennung in den Emissionshandel einbezogen wird, baut die
Bundesregierung damit eine Preissteigerungsspirale in die Abfallgebühren
ein. Bis 2026 würde demnach die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Preistreppe gelten. Hier liegt der CO2-Preis
in diesem Jahr bereits bei 30 Euro pro Tonne, im nächsten Jahr werden
35 Euro fällig und so weiter. Ab 2027 soll sich der Preis für CO2-Zertifikate
am Markt bilden, wobei durch die Verknappung der Zertifikate mit
dauerhaft steigenden Preisen zu rechnen ist. Die Abfallgebühren würden
mit dem CO2-Preis Jahr für Jahr weiter ansteigen.
Außerdem ist es falsch, Abfälle mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl gleichzusetzen, mit der Folge, dass Sie dem CO2-Preis unterliegen. Abfälle werden nicht wie Brennstoffe „produziert“, sondern müssen sicher entsorgt werden. Mit anderen Worten: Öl kann im Boden bleiben, aber Abfall nicht in der Tonne. Daran würde auch ein CO2-Preis nichts ändern.“
Der VKU weist außerdem darauf hin, dass in Folge eines lediglich deutschen CO2-Preises
auf die Müllverbrennung noch mehr Abfälle ins Ausland exportiert
würden. Dort ist die Entsorgung zumeist günstiger und teilweise auch
noch die besonders klimaschädliche Deponierung zulässig. Die CO2-Emissionen würden so nicht gesenkt, sondern ins Ausland verlagert und durch die Abfalltransporte zusätzlich erhöht.
Zum Hintergrund:
Nach
einer Umfrage unter unseren Mitgliedunternehmen konnten wir ein
Stimmungsbild erstellen zu den Auswirkungen durch die gestiegenen
Energiepreise und die steigenden Anschaffungskosten für Fahrzeuge und
Ersatzteile. Demnach bewegen sich die Beschaffungskosten für Energie und
Treibstoffe derzeit (bundesweit) auf einem hohen und sehr
wahrscheinlich weiter steigenden Niveau. Da die Abfallgebühren
kostendeckend kalkuliert werden müssen, haben steigende
Entsorgungskosten zwangsläufig Auswirkungen auf die Entwicklung der
Abfallgebühren.
Dem Effekt aus der globalen Energiepreiskrise
kann sich deswegen auch die Kommunale Abfallwirtschaft nicht entziehen.
Dies hat zur Folge, dass die Beschaffungskosten für Energie und
Treibstoffe vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Containerabfuhr
zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten führen. Ebenfalls zu einer
beträchtlichen Kostensteigerung führt die Tatsache, dass die kommunalen
Abfallwirtschaftsunternehmen eine Mindestquote – aktuell zehn Prozent -
an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beschaffen müssen, jedoch
hierfür derzeit wegen der aktuellen Förderungs-Vergabekriterien der „Richtlinie
zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden
Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI-Förderrichtlinie)
keine Förderung erhalten. Vollelektrische oder
Brennstoffzellenfahrzeuge schlagen jedoch im Erwerb mit etwa dreifach
höheren Preisen als herkömmliche Dieselfahrzeuge zu Buche.
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz werden seit 2021 in Deutschland auch die Sektoren Gebäude und Verkehr mit einem CO2-Preis für fossile CO2-Emissionen versehen. In der Einführungsphase bis 2026 gilt dabei eine gesetzlich definierte Preistreppe, derzeit liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne. Ab 2027 soll sich der Preis für CO2-Zertifikate
am Markt bilden, wobei aufgrund der Verknappung der Zertifikate mit
fortlaufend steigenden Preisen zu rechnen ist. Im europäischen
Emissionshandel (ETS) liegt der CO2-Preis derzeit bei knapp 80 Euro pro Tonne.
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Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (28.03.2022) | |