Das Ziel der Mantelverordnung1 ist es erklärtermaßen, ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Gesamtkonzept zum ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und für das Auf- und Einbringen von Material in den Boden einzuführen. Zu diesem
Zweck sind ändernde und neue Regelungen im Bereich des Abfall-,Wasser- und Bodenschutzrechts geplant. Die Mantelverordnung enthält im Kern drei Artikel, die für die drei genannten umweltrechtlichen Bereiche ein jeweils unterschiedliches Regelungskonzept verfolgen.
Seit dem „Tongrubenurteil II“ des BVerwG aus dem Jahre 2005 arbeitet die Bundesregierung an dem Projekt, die Verwertung von (insb. mineralischen) Abfällen in Verfüllungen, Landschafts- und technischen Bauwerken einheitlich zu regeln. Die Regelung soll rechtsförmlich erfolgen und die – in den Bundesländern häufig durch Erlass eingeführten – Regelwerke der LAGA und ihrer Schwestergremien ablösen. Und sie soll rechtsgebietsübergreifend erfolgen, also den „großen Wurf“ wasser-, bodenschutz- und abfallrechtlicher Rechtssicherheit leisten. Seit Anfang 2011 liegt der Arbeitsentwurf einer Mantelverordnung vor. Im Folgenden sollen dessen Systematik und die hauptsächlichen Regelungen vorgestellt werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 06 - 2011 (November 2011) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Thorsten Attendorn | |
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