Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,1 das in den nächsten Monaten novelliert werden soll, ist vor nunmehr knapp 15 Jahren in Kraft getreten und sollte die Weichen für den Einstieg in die Kreislaufwirtschaft stellen.2 Aus diesem Grunde erscheint es angezeigt, dass man sich nicht nur mit den zu erwartenden gesetzlichen Neuerungen beschäftigt, sondern zunächst einmal Bilanz zieht. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, wie weit wir mit den vorhandenen Instrumenten beim Erreichen der selbst gesteckten Ziele gekommen sind.
Eine sachgerechte Beantwortung dieser Frage muss – guter rechtswissenschaftlicher Tradition entsprechend – differenziert ausfallen. Dabei ist zum einen in rechtlicher Hinsicht zwischen den drei angesprochenen Instrumenten zu differenzieren, weil Abfallhierarchie und Recyclingquoten seit 20 Jahren zu den festen Bestandteilen des abfallrechtlichen Instrumentenkastens gehören und daher in der Sache einen bilanzierenden Rückblick erfordern. Demgegenüber handelt es sich bei den Vermeidungsprogrammen um ein neues Instrument, dessen Wirksamkeit nur anhand einer Prognose ermittelt werden kann. Zum anderen ist auch insoweit zwischen der Situation auf EU-Ebene und der Situation auf nationaler Ebene zu unterscheiden, da die beiden Instrumente, die auf eine längere Tradition zurückblicken können, auf den verschiedenen Ebenen teilweise zeitlich versetzt sowie in unterschiedlicher Ausgestaltung und Intensität eingeführt wurden. Dies soll im Folgenden am Beispiel der Verpackungsabfälle aufgezeigt werden. Dabei vermittelt gerade eine vergleichende Betrachtung – wie so oft – ein differenzierteres Bild und mitunter auch neue Erkenntnisse.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 04 - 2011 (Juli 2011) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Prof. Dr. Kurt Faßbender | |
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