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Die Selektiv- oder Einzelverträge in der integrierten Versorgung werden gemäß der Überschrift des § 140b SGB V als Verträge zu integrierten Versorgungsformen bezeichnet. Gemäß § 140a Abs. 1 S. 1 SGB V können Verträge in Abweichung von den übrigen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungsversorgung als integrierte Versorgungsverträge abgeschlossen werden, wenn sie entweder eine über verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung regeln.
Zudem sollen Verträge zur integrierten Versorgung nach § 140a Abs. 1 S. 2 SGB V eine bevölkerungsbezogene flächendeckende Versorgung ermöglichen. Das SGB V enthält keine Legaldefinition der integrierten Versorgung bzw. der über verschiedene Leistungssektoren übergreifenden oder der interdisziplinär-fachübergreifenden Versorgungsform. Inzwischen liegen einige höchstrichterliche Urteile vor, die sich u. a. bei Streitigkeiten über den Einbehalt der Anschubfinanzierung bei der integrierten Versorgung mit der Auslegung der Tatbestandsvoraussetzung des § 140a Abs. 1 S. 1 SGB V befasst haben. Nach den höchstrichterlichen Entscheidungen ist bei der Auslegung der gesetzgeberische Zweck zur Einführung der integrierten Versorgung zu berücksichtigen und die integrierte Versorgung funktionell zu bestimmen.103 Ziele für die Einführung der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V waren z. B. die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und die Reduktion von Wartezeiten.104 Von einem Vertrag zur integrierten Versorgung ist auszugehen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 06/2011 (November 2011) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller | |
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Controlling the Most Dangerous Branch from Afar: Multilayered Counter-Terrorist Policies and the European Judiciary
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2011)
Incrementally but potentially irreversibly, we have become used to exceptional restrictions of fundamental rights intended to contain international terrorism. Many of these restrictions do not originate
within the national legal order with its traditional political and legal constraints. Instead, they are at least partially decided outside the traditional state structure – often in multilateral and multilayered decision
making processes. It has become a platitude to state that international terrorism cannot be contained in the national context but that it requires an international response. This international response has led to a shift from policy making within states to policy making between states and ultimately to an “externalization” of rulemaking in the area of counter-terrorist policy.
Kreislaufwirtschaft in der Steiermark – zukunftsweisende Ansätze auf Landesebene
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Das Land Steiermark hat sich mit dem Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark 2019 (Winter 2019) dem Weg zur ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verschrieben. Er definiert als übergeordnete Vision den Wandel zur Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2050 und legt in diesem Sinne konkrete Strategien und Ziele für die nächsten Jahre fest. Dieser Weg erfordert eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch. Anstelle der bisher in vielen Bereichen noch immer vorherrschenden linearen Produktions- und Nutzungsketten Primärrohstoffentnahme, Produktion, Nut-zung, Entsorgung) muss eine möglichst lange und werterhaltende Nutzung von Produkten und Rohstoffen im Mittelpunkt stehen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden bereits mit der Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008 geschaffen.
Deutschland scheitert (vorerst?) mit nationalem Alleingang bei Schadstoffgrenzwerten für Kinderspielzeug
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2015)
Die Entscheidung des Europäischen Gerichts betrifft den nationalen Alleingang der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 114 Abs. 4 AEUV hinsichtlich der Beibehaltung von Grenzwerten für bestimmte chemische Stoffe in Kinderspielzeug. Mit der bis zum20.1.2011 umzusetzenden und ab dem 20.7.2011 anzuwendenden Richtlinie 2009/48/EG4 (im Folgenden: neue Spielzeugrichtlinie) wurden die Bestimmungen für die Sicherheit von Spielzeug und dessen freien Verkehr innerhalb der Europäischen Union aktualisiert.
The Coolsweep Project - establishing common resources across borders within the field of waste-to-energy
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Waste poses a major problem area as well as a great business potential in countries throughout the globe. Therefore, cross-regional collaboration between leading companies, universities, and public authorities is not only necessary to overcome problems of environmental degradation and pollution; it is also good business for everyone.
The Coolsweep project aims to support the development of these cross-regional partnerships by establishing research driven collaboration between leading European stakeholders within waste-to-energy. The project partners include five major European cleantech cluster organisations, two universities and one cluster analysis organisation deriving from Italy, Spain, Denmark, Austria, Norway, and Latvia.
Ressourceneffizienz in der Eisen- und Stahlindustrie
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Zur Begegnung der Problematik Verknappung natürlicher Rohstoffe, wurden Möglichkeiten zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der Eisen- und Stahlindustrie untersucht. In diesem Beitrag werden ausgewählte Prozessrückstände anhand einer Stoffstromanalyse identifiziert und charakterisiert sowie Lösungsansätze für eine effiziente Verwertung mit Metallrückgewinnung aufgezeigt und diskutiert