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Die vom Rat und Europäischen Parlament verabschiedeten Gesetzgebungsakte geben oft nur einen allgemeinen Rahmen vor und es bleiben viele Umsetzungs- oder Durchführungsfragen offen, die im Nachgang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren noch geregelt werden müssen. Um die einheitliche Umsetzung europäischer Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, wurde bereits 1962 das Komitologieverfahren eingeführt.
Der Kommission wird dabei eine Rechtssetzungsbefugnis übertragen und sie wird in der Ausübung dieser Kompetenzen von den Mitgliedstaaten über Fachausschüsse (frz. comité) fachlich unterstützt und kontrolliert. Da viele technisch-wissenschaftliche Bestimmungen nicht im Basisrechtsakt, sondern in nachgelagerten Komitologieverfahren festgelegt werden, sind diese Verfahren gerade für das regulatorische Umfeld der chemischen Industrie von großer Bedeutung. Im Vertrag von Lissabon wurden die Komitologieverfahren, die bisher über den Ratsbeschluss 1999/468/EG vom 28. Juni 1999 geregelt wurden1, mit den Artikeln 290 und 291 grundsätzlich geändert. An die Stelle der Komitologiebeschlüsse treten nun „delegierte Rechtsakte“ (Art. 290 AEUV) und „Durchführungsrechtsakte“ (Art. 291 AEUV). Damit wird erstmals im Vertrag eine Unterscheidung zwischen der Ausübung legislativer Gewalt durch die Kommission (delegierte Rechtsakte) sowie der Übertragung von reinen Durchführungsbefugnissen zum europaweit einheitlichen Vollzug des Unionsrechts (Durchführungsrechtsakte) vorgenommen.2 Die Befugnis dazu muss der Kommission von den Gesetzgebern Rat und Parlament im jeweiligen Basisrechtsakt ausdrücklich übertragen werden und kann im Falle der delegierten Rechtsakte von den Gesetzgebern auch widerrufen werden. Art. 290 zum Erlass von delegierten Rechtsakten „genügt sich selbst“ – die Verfahrensregeln wurden direkt in diesem Artikel verankert. Demgegenüber mussten die Regeln für den Erlass von Durchführungsrechtsakten nach Art. 291 erst noch über eine Verordnung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Dies ist über die Verordnung (EU) 182/20113 erfolgt, die am 1. März 2011 in Kraft getreten ist.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 06/2011 (November 2011) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Stefan Solle | |
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The Financial Crisis in the European Union: An Impact Assessment and Response Critique
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2011)
By the fall of 2008, no economy in the world was safe: the financial crisis was global and pervasive. Even the European Union, regarded as one of the largest and strongest economies in the world, was beginning to experience the severe effects of the financial crisis. At that point, the European legislators determined that some form of response to the crisis
must be created. This paper will cover the landscape of the European economy before the financial crisis and the policy stances of the EU during that time, an overview of the complex financial crisis and its effect
on the European economy, and a general outline of the policy response to the crisis.
Die integrierte Versorgung im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2011)
Das Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland gilt im weltweiten Vergleich als eines der besseren und sozialeren. Die gesetzliche Krankenversorgung sichert basierend auf den Prinzipien Solidarität, Subsidiarität, Selbstverwaltung und Gleichbehandlung eine umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung.1 Ein solch gut entwickeltes und soziales Gesundheitssystem hat seinen Preis. Neben den USA und der Schweiz ist das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland eines der teuersten weltweit.2 In den letzten Jahren kam es zu einem stetigen Anstieg der Kosten, der auch mit dem Begriff der „Kostenexplosion“3 im Gesundheitswesen beschrieben wird.
Deutschland scheitert (vorerst?) mit nationalem Alleingang bei Schadstoffgrenzwerten für Kinderspielzeug
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichts betrifft den nationalen Alleingang der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 114 Abs. 4 AEUV hinsichtlich der Beibehaltung von Grenzwerten für bestimmte chemische Stoffe in Kinderspielzeug. Mit der bis zum20.1.2011 umzusetzenden und ab dem 20.7.2011 anzuwendenden Richtlinie 2009/48/EG4 (im Folgenden: neue Spielzeugrichtlinie) wurden die Bestimmungen für die Sicherheit von Spielzeug und dessen freien Verkehr innerhalb der Europäischen Union aktualisiert.
The Coolsweep Project - establishing common resources across borders within the field of waste-to-energy
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Waste poses a major problem area as well as a great business potential in countries throughout the globe. Therefore, cross-regional collaboration between leading companies, universities, and public authorities is not only necessary to overcome problems of environmental degradation and pollution; it is also good business for everyone.
The Coolsweep project aims to support the development of these cross-regional partnerships by establishing research driven collaboration between leading European stakeholders within waste-to-energy. The project partners include five major European cleantech cluster organisations, two universities and one cluster analysis organisation deriving from Italy, Spain, Denmark, Austria, Norway, and Latvia.
Ressourceneffizienz in der Eisen- und Stahlindustrie
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Zur Begegnung der Problematik Verknappung natürlicher Rohstoffe, wurden Möglichkeiten zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der Eisen- und Stahlindustrie untersucht. In diesem Beitrag werden ausgewählte Prozessrückstände anhand einer Stoffstromanalyse identifiziert und charakterisiert sowie Lösungsansätze für eine effiziente Verwertung mit Metallrückgewinnung aufgezeigt und diskutiert