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Im Chemikalienrecht sind Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, aber auch zum Inverkehrbringen und zur Gefahrenkommunikation in der Lieferkette festgelegt. Im Kontext der REACH-Verordnung wird dies derzeit intensiv diskutiert.
Grundsätzlich neu sind diese Pflichten für Unternehmen nicht, wenn man beispielsweise auf die Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt und den Anforderungen an Gefahren- und Risikokommunikation in der Lieferkette abstellt. Daneben gibt es jedoch weitere gesetzliche Regelungen: Schon seit mehr als 20 Jahren bestehen Mitteilungsverpflichtungen für Inverkehrbringer. Diese gesetzliche Pflicht betrifft Gemische, die bestimmte besonders aufgeführte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und für den Verbraucher bestimmt sind sowie alle Biozid-Produkte (§ 16e Chemikaliengesetz
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 04/2011 (August 2011) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Rosemarie Greiwe | |
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Die koreanische SSIC-Liste
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Unter Korea-REACH gibt es ein Pendant zu den Stoffen, die wir unter EU-REACH als besonders besorgniserregend beschreiben (SVHC – Substances of Very High Concern). In Korea werden diese Stoffe als Substance Subject to Intensive Control (SSIC) bezeichnet, und sie haben nahezu gleiche Kriterien, die zu deren Identifizierung herangezogen werden. Es gibt jedoch auch Unterschiede, die es zu beachten gilt. Der Beitrag versucht diese Abweichungen herauszuarbeiten und Konsequenzen für die Industrie aufzuzeigen.
Ein Jahr SCIP-Datenbank: Ein Praxisbericht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2022)
In der SCIP-Datenbank gibt es Pflichtfelder und optionale Felder. Umein SCIP-Dossier einreichen zu können,müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt sein, wobei je nach Frage Antwortmöglichkeiten, z. B. in Form von Drop-Down-Menüs,
zur Verfügung stehen oder Freitextfelder genutzt werden können. Zur Beantwortung der Frage nach dem Namen des SVHC-Kandidatenstoffes kann bei Bedarf das „Candidate- List-Package“ der ECHA geladen werden, aus dem mittels Suchfunktion der passende Stoffname bzw. die passende
CAS-Nummer ausgewählt werden kann.
Polymerregistrierungen unter Korea-REACH
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Anforderungen und praktische Ansätze für eine gemeinsame Registrierung
Chemikalienregulierung in Großbritannien nach dem
Brexit
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
In Vorbereitung auf das Ende der Übergangsfrist hat das VK bereits im März 2019 begonnen, Rechtsverordnungen zu verabschieden, die bestehende EU-Gesetze, wie z. B. die REACH-Verordnung1 oder die Biozidprodukte-Verordnung
(BPV)2, in nationales Recht übertragen und diese gegebenenfalls ändern. So wurden z. B. Verweise auf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) durch solche auf die zuständigen nationalen Behörden – zumeist der Health and Safety Executive (HSE) – ersetzt.
Neue Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter in Südkorea
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
Mit der Präzisierung des K-OSHA-Gesetzes gibt es seit dem 16.1.2021 neue Anforderungen zur Offenlegung von Inhaltsstoffen in Sicherheitsdatenblättern sowie eine Verpflichtung zur Einreichung der Sicherheitsdatenblätter in das neu geschaffene Online-Portal des koreanischen Arbeitsministeriums. Die Fristen hängen von den in Verkehr gebrachtenMengen der chemischen Produkte ab.