Die neue Parallelimport-Regelung in Art. 52 VO 1107/2009 – Gewährleistung eines freien und sicheren Handels von Pflanzenschutzmitteln in Europa?

Im Rahmen der Reform des europäischen Pflanzenschutzrechts hat der Gesetzgeber der Europäischen Union den Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln durch Art. 52 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erstmals rechtlich kodifiziert.

Hierbei hat er im wesentlichen die Vorgaben umgesetzt, die der Europaische Gerichtshof in den vergangenen zehn Jahren in verschiedenen Urteilen zur Sicherstellung eines freien, aber auch sicheren und umweltschutzfreundlichen Handels zugelassener Pflanzenschutzmittel in der Europaischen Union entwickelt hat. Der nachfolgende Beitrag erlautert die neue, in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Vorschrift und setzt sich mit einigen Streitfragen auseinander, die sich im Rahmen ihrer Anwendung nach dem Beginn der Geltung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 am 14. Juni 2011 insbesondere in Deutschland stellen werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 02/2011 (März 2011)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Hans-Georg Kamann

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