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Die erfolgreiche Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln beginnt nicht erst mit ihrer Zulassung – sie beginnt davor. Interessierte Marktteilnehmer werden vielfach bereits vor Erteilung der Zulassung über zukünftige Präparate informiert. Derartige Informationen können sehr verschiedene Ziele verfolgen, je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium sich das Pflanzenschutzmittel befindet und an wen die jeweiligen Informationen adressiert sind.
So können auf diese Weise nicht nur potentielle Abnehmer über einen bevorstehenden „Produkt-Launch“ informiert werden; ebenso dienen derartige Informationen z.B. dazu, interessierte Investoren über die „Pipeline“ des jeweiligen Unternehmens zu informieren. Darüber hinaus ist der frühzeitige Austausch mit den jeweiligen Fachkreisen, etwa mit Universitäten und Forschungsinstitutionen, während der Entwicklungsphase des jeweiligen Wirkstoffs üblich und sinnvoll. In der Praxis werden diese – tatsächlich doch sehr verschiedenen – Konstellationen zumeist nicht näher voneinander unterschieden. In aller Regel spricht man hier einfach pauschal vom „
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 03/2011 (Juni 2011) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Christian Stallberg | |
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Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.
Phase-Out- und Cut-Off-Kriterien in den Zulassungsverfahren der REACH-, Biozid- und Pflanzenschutzmittel-Verordnungen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2011)
Mit Inkrafttreten der REACH-VO (Verordnung) im Jahr 2007, der Pflanzenschutzmittel-VO im Jahr 2011 und dem geplanten Inkrafttreten der neuen Biozid-VO im Jahr 2013 findet derzeit im europäischen Chemikalienrecht eine umfassende Neuregulierung statt. Diese Revision des europäischen Stoffrechts hat zum Ziel, das Schutzniveau für Menschen, Tiere und Umwelt zu verbessern.
Product Liability Risks for the Chemicals Industry – Recent Developments in Europe
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
The present publication is a multi-jurisdictional overview on recent legal developments with regard to product liability risks for companies from the Chemicals industry. This combined effort was undertaken by various members of the Hogan Lovells Global Chemicals Product Liability Industry group. This two-part publication will in its first part focus on recent developments in Germany, the UK, Italy and France. The respective authors are Dr. Sebastian Lach (Germany), Dr. Hannah von Falkenhausen (Germany), Alex Woods (UK), Christian Di Mauro (Italy), Thomas Rouhette and Christelle Coslin (both France). The second part will focus on China and the US. The respective authors of these country parts are Trevor Jefferies, Courtney Colligan (both US) and Eugene Chen (China).
Die neue Parallelimport-Regelung in Art. 52 VO 1107/2009 – Gewährleistung eines freien und sicheren Handels von Pflanzenschutzmitteln
in Europa?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2011)
Im Rahmen der Reform des europäischen Pflanzenschutzrechts hat der Gesetzgeber der Europäischen Union den Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln durch Art. 52 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erstmals rechtlich kodifiziert.
Entwicklung des EU-Stoffrechts: Vergleich der Regelungen für Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Chemikalien
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2010)
Die Umweltpolitik ist heute ein wichtiger Politikbereich der Europäischen Union (EU), und der Umwelt-Acquis gehört zu den fortschrittlichsten Umweltgesetzgebungen weltweit. Erste Aktivitäten beginnen in den 1960er Jahren mit einer Reihe von Einzelregelungen und führen 1972 zum ersten Umwelt-Aktionsprogramm. Primärrechtlich wird die Umweltpolitik erstmals in die Einheitliche Europäische Akte aufgenommen. Das mittlerweile sechste Umwelt-Aktionsprogramm definiert, ebenso wie der Lissabon-Vertrag, eine nachhaltige Entwicklung als Ziel der Umweltpolitik.