Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz?

Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.

Die Verordnung soll basierend auf den Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie 91/414/EWG auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen die Richtlinie 91/414/EWG ablösen. Damit wird künftig auf der Basis der Vorschriften der Verordnung insbesondere die behördliche Zulassung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene durch die EFSA und der fertig formulierten Produkte auf mitgliedstaatlicher Ebene fortgeführt. Ausweislich Art. 84 Satz 1 VO 1107/2009 ist diese am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten, somit am 14.12.2009. Art. 84 letzter Satz VO 1107/2009 bestimmt, dass diese erst ab dem 14.6.2011 gilt. Folglich entfalten sämtliche Vorschriften der Verordnung mit dem 14.6.2011 unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten der EU und sind damit rechtsverbindlich, ohne dass es eines nationalen Gesetzgebungsaktes bedarf.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2011 (Juni 2011)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: RA Dr. Volker Kaus

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