Neu in der modernen Abfallentsorgung ist, dass niemand zu greifen ist, der für die Vorsorge der geregelten Abfallbehandlung verantwortlich zu sein scheint.
Laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist die Kommune für die Vorsorge der überlassungspflichtigen Abfälle zuständig, es besteht für diese Abfälle zur Beseitigung sogar ein Anschluss- und Benutzungszwang. Abfälle zur Verwertung werden hingegen frei gehandelt; problematisch wird es allerdings, wenn durch mangelnde Verwertungskapazitäten die Nachfrage hinter dem Angebot zurückbleibt. Auch Abfälle zur Verwertung bleiben Abfälle und müssen irgendwo bleiben, hoffentlich nicht in Zwischenlägern. Dieser Beitrag soll aber nicht zur Aufgabe haben, einen Schuldigen für das abfallwirtschaftliche Dilemma der Zwischenlagerung von Ersatzbrennstoffen oder die Beseitigung von zur Verwertung geeigneten Gewerbeabfällen zu suchen. Im Folgenden wird jedoch die Problematik erörtert, dass es einerseits genug potentielle Ersatzbrennstoffe gibt, die zudem zu entsorgen sind – thermisch oder stofflich –, dass aber andererseits Anlagenplanungen stocken, weil keine langfristige Versorgungssicherheit mit Ersatzbrennstoffen zu auskömmlichen Konditionen garantiert werden kann.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Energie aus Abfall 2 (2007) (Februar 2007) | |
Seiten: | 26 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Reinhard Schu Dipl.-Ing. Jens Niestroj | |
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