... nach geltendem Recht lassen sich in diesem Punkt die ingenieurwissenschaftliche sowie ökonomische Rationalität einerseits und die juristische Rationalität andererseits nicht in Deckung bringen ...“
Das Urteil und das Zitat betreffen einmal mehr das Problem der Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung bei der Verbrennung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen. Dieses Thema hat die Verfasser seit Jahren beschäftigt und ist ein praktisch bedeutsames Problem seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) im Jahre 1994 mit der Übernahme des umfassenden europäischen Abfallbegriffes. Eine alle Beteiligten überzeugende und vollzugstaugliche Antwort hat es bis heute allerdings nicht gegeben. Auch die grundlegenden Urteile des europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Februar 2003 [1] und die danach ergangenen Urteile deutscher Gerichte [2] haben eher die bestehende Unklarheit und Widersprüche verstärkt. Dieses wird besonders deutlich, wenn man die Beseitigungstendenz der – jedenfalls mehrheitlich so verstandenen – EuGH-Urteile einerseits und die weitgehend anerkannte Verwertungspraxis der Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland andererseits betrachtet [3].
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Energie aus Abfall 2 (2007) (Februar 2007) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Bodo A. Baars Dr. Ing. Adolf Nottrodt | |
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Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energieanlagen
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– am Beispiel von Abfallverbrennungsanlagen –
Ersatzbrennstoffkraftwerke und Abfallverbrennungsanlagen-Unterschiedliche Anlagentechnik?
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Die konzeptionelle Abgrenzung eines Ersatzbrennstoffkraftwerkes gegenüber einer Abfallverbrennungsanlage ergibt sich aus der primären Aufgabenstellung der Anlage. Bei einer Abfallverbrennungsanlage steht der Entsorgungsauftrag, d.h. die Verbrennung fester Abfälle an sich, im Vordergrund. Von daher ist die wesentliche Planungsgröße für die Anlage die vorhandene – oder erwartete – Abfallmenge des vorgesehenen Einzuggebietes.
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Nach Einführung der TASi 2005 wurde schnell ersichtlich, dass die Entsorgungskapazitäten nicht ausreichen, um die Abfallmengen, die nicht mehr unkonditioniert auf die Deponien verbracht werden können, zu entsorgen. Hinzu kommt, dass der Heizwert der Abfallfraktionen durch Aussortierung – DSD Systemen –, Kompostierungen und Mechanisch Biologische Aufbereitungsanlagen steigt. Dadurch entstehen neue hochkalorische Brennstoffe – z.B. Ersatzbrennstoffe aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung –, die ebenfalls zumindest der thermischen Verwertung zugeführt werden müssen.
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An thermische Abfallbehandlungsanlagen werden heute in Bezug auf die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten, die Entsorgungssicherheit, die Wirtschaftlichkeit, den sicheren Betrieb usw. sehr hohe Anforderungen gestellt und auch
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In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern ist die Abfallwirtschaft durch eine unkontrollierte Ablagerung von Abfällen gekennzeichnet. Gleichzeitig besteht in diesen Ländern häufig ein Mangel an bezahlbarer Energie, insbesondere von elektrischem Strom.