Dieser Beitrag soll den Rechtsrahmen der neuen GasNZV vom 3. September 2010 kurz schildern, die Ergebnisse der Biogas-Monitoringuntersuchung der Bundesnetzagentur aufzeigen sowie erste Gründe für die bisherige Entwicklung diskutieren und insbesondere die Neuerungen und Perspektiven aufzeigen, wie sie sich für das Biogas als Erdgassubstitut nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergeben.
Der endgültige Ausstieg aus der Stromerzeugung mittels Kernkraft bis zum Jahr 2022 und der mittel- bis langfristig angestrebte Ersatz durch regenerative Energien sowie der darüber hinausgehende Ausbau führen zu einer stark angestiegenen Attraktivität von Biogas als Energiequelle. Die Vorteile von Biogas, insbesondere wenn es durch Aufbereitung eine mit fossilem Erdgas kompatible Qualität besitzt, sind augenscheinlich und sind im Wesentlichen:
Die Untersuchungen für die Erstellung des Biogas-Monitoringberichtes3 der Bundesnetzagentur haben gezeigt, dass bei linearer Fortschreibung der bisherigen Entwicklung die in § 31 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) mengenmäßig kodifizierten Ziele weit verfehlt werden.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 11 - 2011 (November 2011) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Dr. Gerrit Volk | |
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