Biogaseinspeisung: Neuerungen durch „Power to Gas“ und Perspektiven

Dieser Beitrag soll den Rechtsrahmen der neuen GasNZV vom 3. September 2010 kurz schildern, die Ergebnisse der Biogas-Monitoringuntersuchung der Bundesnetzagentur aufzeigen sowie erste Gründe für die bisherige Entwicklung diskutieren und insbesondere die Neuerungen und Perspektiven aufzeigen, wie sie sich für das Biogas als Erdgassubstitut nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergeben.

Der endgültige Ausstieg aus der Stromerzeugung mittels Kernkraft bis zum Jahr 2022 und der mittel- bis langfristig angestrebte Ersatz durch regenerative Energien sowie der darüber hinausgehende Ausbau führen zu einer stark angestiegenen Attraktivität von Biogas als Energiequelle. Die Vorteile von Biogas, insbesondere wenn es durch Aufbereitung eine mit fossilem Erdgas kompatible Qualität besitzt, sind augenscheinlich und sind im Wesentlichen:

  • Die Rohstoffe, wie z. B. Pflanzensubstrate, sind im Gegensatz zu Wind und Sonne bevorratbar im Sinne von lagerfähig.
  • Der Produktionsprozess ist unabhängig von klimatischen Bedingungen, planbar und im Rahmen der biochemischen Möglichkeiten steuerbar.
  • Mit dem Erdgasleitungsnetz ist eine – technisch in einem hervorragenden Zustand befindliche – Infrastruktur vorhanden, um dem Markt das Biogas örtlich verbrauchsorientiert (bezogen auf den Strom- und Wärmebedarf) zur Verfügung zu stellen.
  • Mittels der Erdgasinfrastruktur (Leitungsnetz und Gasspeicher) ist ein sehr großes Speicherpotenzial vorhanden, um dem Markt das Biogas zeitlich verbrauchsorientiert zur Verfügung zu stellen.
  • Die Nutzung von Biogas nicht nur größtenteils zur nachfrageunabhängigen Stromproduktion mittels Vorortverstromung, sondern durch die – nach Aufbereitung auf Erdgasqualität – Verwendung an Wärme- und Stromverbrauchsschwerpunkten führt zu einer Reduzierung der weiteren Klimaerwärmung.
  • Die Eigenproduktion eines Erdgassubstitutionsproduktes verringert die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Die Untersuchungen für die Erstellung des Biogas-Monitoringberichtes3 der Bundesnetzagentur haben gezeigt, dass bei linearer Fortschreibung der bisherigen Entwicklung die in § 31 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) mengenmäßig kodifizierten Ziele weit verfehlt werden.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 11 - 2011 (November 2011)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Dr. Gerrit Volk

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