In den USA wird ein bedeutender Anteil der Erdgasförderung aus nicht-konventionellen Lagerstätten gewonnen. Dies führt dazu, dass auch in Europa nach solchen Lagerstätten gesucht wird. Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Gasförderung aus nicht-konventionellen Lagerstätten ist eine Frack-Behandlung. Die Genehmigung eines Aufsuchungsvorhabens, angefangen von der Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis bis zur Genehmigung des Förderbetriebsplanes, wird aus Sicht der niedersächsischen Bergbehörde dargestellt. Schwerpunkte der Darstellung bilden dabei die Genehmigungsaspekte von Frack-Behandlungen und der Grundwasserschutz.
Die nicht-konventionellen Lagerstätten haben innerhalb kurzer Zeit einen überraschenden Einfluss auf die Tätigkeit der deutschen Bergbehörden genommen. Ausgehend vom Erfolg der Gasförderung aus nicht-konventionellen Gaslagerstätten in den USA wird auch in Europa versucht, an diesen Erfolg anzuknüpfen.
Nach der Definition der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) handelt es sich bei den Lagerstätten, bei denen das Gas einer Förderbohrung nicht ohne weitere technische Maßnahmen in ausreichender Menge zuströmt, weil es entweder nicht in freier Gasphase im Gestein vorkommt oder das Speichergestein nicht ausreichend durchlässig ist, um nicht-konventionelle Lagerstätten. Belastbare Aussagen zum tatsächlich vorhandenen Potenzial der nicht-konventionellen Lagerstätten in Deutschland können noch nicht getroffen werden. Dennoch wurden für die besonders aussichtsreichen Gebiete die für eine Aufsuchung erforderlichen Bergbauberechtigungen beantragt und erteilt sowie in einzelnen Fällen Aufsuchungsarbeiten bereits durchgeführt. Die Durchführung dieser Aufsuchungsarbeiten traf zeitlich mit dem Bekanntwerden der Auswirkungen des Shale-Gas-Booms in den USA zusammen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 11 - 2011 (November 2011) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Klaus Söntgerath Dipl.-Ing. Rochus Rieche | |
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