Nachhaltige Lösungsansätze für Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen

Für Rückstände, die bei der Wasseraufbereitung anfallen oder gezielt als Nebenprodukt erzeugt werden, ist in den letzten Jahren eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten der Verwertung und Nutzung gefunden worden. Eine Einzelfallprüfung unter Beachtung technischer, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte ist dabei immer erforderlich. Die Verwertung von Rückständen hat mit der W-221-Reihe Eingang in das DVGW-Regelwerk gefunden.

Massenrückstände, die bei der Wasseraufbereitung anfallen, wurden bis Mitte der 1990er Jahre nach der Entwässerung überwiegend deponiert, in Erdbecken (Lagunen) abgelagert oder in Abwasserkanäle eingeleitet. Ausgelöst durch Fortschreibungen der Abfallgesetzgebung verändern sich die Entsorgungswege seither beständig. Dabei wird dem Prinzip Rechnung getragen, dass einer Verwertung Vorrang vor einer Beseitigung einzuräumen ist. Bereits 1994 wurde im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die Verwertung von Abfallstoffen vorgeschrieben, sobald diese „technisch möglich und wirtschaftlich“ zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist auch dann noch gegeben, wenn die Verwertung teurer als eine Deponierung ist. Die technische Anleitung Siedlungsabfall setzte mit dem 01.06.2005 ein konkretes Datum, ab dem eine Deponierung von Abfällen untersagt ist, die nicht die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllen. Diese Umstrukturierung der Entsorgung der Wasserwerksrückstände von einer Beseitigung hin zur Verwertung dauert bis heute noch an.
Vor einer Verwertung ist häufig eine Rückstandsbehandlung erforderlich, um unerwünschte bzw. schädliche Stoffe zu entfernen, einen ordnungsgemäßen Transport zu ermöglichen und die Weiterverarbeitung zu erleichtern. Die Behandlung ist auf die Art der Verwertung, die Logistik des Verwerters und die Anforderungen an die Einsatzstoffe beim weiterverarbeitenden Produzenten oder Verwerter abzustimmen. Stoffe, die bei der Wasseraufbereitung entstehen, können in speziellen Fällen als Nebenprodukte vermarktet werden. Die Regelungen des Abfallrechts finden dann keine Anwendung. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ein Arbeitspapier herausgegeben, worin eine Abgrenzung von Abfall und Nebenprodukt vorgenommen wird.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 06 - 2011 (Juni 2011)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dr.-Ing. Eckhard Dammann

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