Biogas in aufbereiteter Form ist chemisch mit fossilem Erdgas vergleichbar und kann dieses ersetzen. Im Energiekonzept der Bundesregierung von 28.09.2010 spielt Biogas aufgrund seiner vielfachen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien eine exponierte Rolle. Der Biogasbegriff ist mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes inhaltlich erweitert worden. Demnach gilt auch Wasserstoff und synthetisch erzeugtes Methan als Biogas, sofern hierzu mindestens 80 % regenerativ erzeugter Strom und CO2 verwendet wurde. Durch die Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff kann Strom in großem Stile speicherfähig gemacht werden, wenn man das Aufnahmepotenzial des Erdgasnetzes und der Erdgasspeicher heran zieht. Durch diese Wandlungsmöglichkeit von elektrischer Energie können Arbitragealternativen in örtlicher und zeitlicher Sicht generiert werden. So kann im Norden Deutschlands produzierter Windstrom zeitlich nachfrageadäquat z. B. an Verbrauchsschwerpunkten im Süden Deutschlands mittels Gaskraftwerken konsumiert werden (Zeit- und Raumarbitrage). Neben Änderungen im EnWG finden die Möglichkeiten der „Power to gas“- Technik auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Berücksichtigung.
Durch den endgültigen Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Stromerzeugung aus Kernkraft und dem erklärten politischen Willen, die Energiegewinnung aus regenerativen Energiequellen erheblich schneller als bisher geplant auszubauen, hat die Energiegewinnung aus Biomasse deutlich weiter an Attraktivität gewonnen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die fluktuierende, da witterungsabhängige Produktion von Strom insbesondere aus Windkraft, aber auch aus der Sonnenstrahlung die Energiewirtschaft vor bislang ungelöste Probleme stellt. Die Stromgewinnung aus Windkraft und mittels Photovoltaik ist nur bezüglich Teilmengen mit der Energienachfrage der Letztverbraucher kompatibel. Konventionelle Stromspeichermöglichkeiten, wie z. B. Pumpspeicherkraftwerke oder Batterielösungen können, bezogen auf den Jahresverbrauch an Strom in der Bundesrepublik Deutschland, eine Strom-Produktionslücke nur im Minutenbereich ausgleichen. Somit sind also weiterhin konventionelle Produktionskapazitäten wie z. B. Kohle- und Gaskraftwerke in der Bereitstellung der Grund-, Mittel- und Spitzenlast nötig, um die bedarfsgerechte (bezüglich des zeitlichen Anfalls und der örtlichen Bereitstellung) Versorgung mit Strom sicherzustellen. Ein solcher, verstärkter Einsatz von Erzeugungskapazitäten auf fossiler Primärenergiebasis ist aber nicht mit den Zielen einer Ausweitung der Erzeugung von Strom aus regenativen Quellen und der Reduzierung von CO2-Emissionen aus klimapolitischen Gründen verträglich.
| Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH | |
| Quelle: | GWF Gas Erdgas 10/2011 (Oktober 2011) | |
| Seiten: | 7 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
| Autor: | Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Dr. Gerrit Volk | |
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Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.
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