Informationstransfer bei Baugrunderkundungen

Bei Baugrunderkundungen ist wegen der besonderen Bedeutung des Baugrunds für die Planung, Bemessung und Bauausführung zwischen dem Auftraggeber, dem Entwurfsverfasser und dem Fachplaner für Geotechnik eine sehr enge fachliche und organisatorische Zusammenarbeit erforderlich. DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke) gibt Hinweise, wie zwischen dem Entwurfsverfasser und dem Sachverständigen für Geotechnik zu verfahren ist.

Die Ausführung der Baugrundaufschlüsse muss qualitativ hochwertig und für die geplante Baumaßnahme umfassend sein, um im Ergebnis eine zutreffende Beschreibung und Beurteilung der Baugrundverhältnisse zu erhalten und das Baugrundrisiko für die Bauausführung zu minimieren. Darüber hinaus muss bei allen Beteiligten das Bewusstsein vorhanden sein, welche Auswirkungen die Probennahme und die weitere Verarbeitung haben, um die aus dieser Untersuchungskette gewonnenen Erkenntnisse richtig zu bewerten. Dafür ist die Kenntnis der verwendeten Modelle und der Möglichkeiten und Grenzen der Versuchs technik unentbehrlich. Fast alle Baustoffe werden hergestellt und können in ihrer Qualität beeinflusst werden. Den Boden aber muss man nehmen, wie er ist (Abb. 1). Man kann ihn zwar verbessern, aber dafür muss man ihn erst kennen. Und nachdem alle Konstruktionen, aus welchem Material auch immer, in irgendeiner Form auf oder in dem Boden gegründet sein müssen – es sei denn, man wählt schwimmende Bauwerke – gilt es, den Baugrund ausreichend gut zu erkunden, um die notwendige Behandlung des Bodens abschätzen zu können.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 03 - 2011 (März 2011)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 8,00
Autor: Dr.-Ing. Michael Heibaum

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung nach dem BBergG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Die Zulässigkeit der Anordnung einer nachträglichen bergrechtlichen Sicherheitsleistung stellt ein zentrales Thema imKontext der deutschen Bergbaugesetzgebung dar, insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden beschleunigten Kohleausstiegs. In den letzten Jahren hat die Diskussion um die ökologischen und sozialen Folgen des Kohleabbaus an Dringlichkeit gewonnen.

Generelles Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1.1.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 harmonisiert. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtet sich in Deutschland zudem nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV 2022).

Ausgeglichene Nährstoffsalden in mit Kompost gedüngten Bio-Betriebssystemen
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (12/2023)
In einem seit 2017 etablierten Langzeitversuch lassen sich über die gesamte Fruchtfolge ausgeglichene Nährstoffsalden über kommunal zugekaufte Komposte erreichen. Eine gute Alternative für viehlose Bio-Betriebe?

Perspektivwechsel beim Geheimnisschutz im Umweltrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Das tripolare Rechtsverhältnis als dogmatisches Problem

Waldböden und ihre Wirkung auf den Wasserhaushalt
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2023)
Waldböden erfüllen wichtige Funktionen im Wasserkreislauf, unter anderem durch ihre Speicherung von Niederschlägen, die Verlangsamung von Abflussprozessen sowie ihre Filter- und Pufferwirkung gegenüber Schadstoffeinträgen. Der Wasserkreislauf in Wäldern wird aber nicht nur durch deren Böden, sondern in ganz besonderem Maße auch von der kontinuierlichen Waldbestockung reguliert.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...