Unabhängige Behördengutachter als Instrument zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Für eine Vielzahl von Anlagen sind in Deutschland nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufwändige Genehmigungsverfahren [1, 3] notwendig, die je nach Anlage und Standort vielfach die Erteilung weiterer Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen usw. einschließen oder in gesonderten Verfahren erforderlich machen.

1. Wer ist Sachverständiger?
2. Sachverständige im Umweltbereich
2.1. Nach Umweltfachrecht bekannt gemachte Sachverständige
2.2. Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung für das Bestellungsgebiet Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
3. Aufgaben des Behördengutachters in Genehmigungsverfahren
3.1. Rechtliche Grundlagen
3.2. Welche Voraussetzungen muss ein Behördengutachter mitbringen?
3.3. Wann sollte ein Behördensachverständiger eingesetzt werden?
3.4. Was sind wesentliche Aufgaben des Behördengutachters?
4. Zusammenfassung
5. Quellen



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Waste Management, Volume 1 (März 2010)
Seiten: 12
Autor: Dr. Jürgen Millat

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