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Praxistagung Deponie 2010 | |
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Am 10.12.2008 ist die novellierte Europäische Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten, mit der wichtige Weichenstellungen neu gesetzt werden. Beispielsweise soll der Abfallbegriff konkreter bestimmt werden (z. B. Abgrenzung zu Nebenprodukten; Festlegungen zur Dauer der Abfalleigenschaft). Weitere Veränderungen beinhalten die Ablösung der dreistufigen Abfallhierarchie durch eine fünfstufige Abfallhierarchie sowie veränderte Vorgaben zur Abfallwirtschaftsplanung.
Die Bundesregierung plant, neben der Anpassung an das europäische Recht auch weitere Veränderungen vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Neujustierungen im Bereich der gesetzlichen Überlassungspflichten. Der deutsche Gesetzgeber muss das gegenwärtige Abfallrecht bis zum 10.12.2010 an die geänderte europäische Rechtslage anpassen. Nach einem ersten Arbeitsentwurf hat das BMU im Sommer 2010 den Referentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt, das das gegenwärtig geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ablösen soll.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2010 (Dezember 2010) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | RA Dr. jur. Joachim Hagmann | |
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Muss die Abfallhierarchie entsorgt werden?
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Mit der Richtlinie 98/2008/EG wurde in Europe eine Prioritätenfolge, die so genannte Abfallhierarchie, für Maßnahmen in Bereich der Abfallwirtschaft festgelegt. Diese fünfstufige Reihung bietet auf den ersten Blick eine einfache und rasche Entscheidungshilfe, welche Behandlungsarten für Abfälle zu bevorzugen bzw. zu vermeiden sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die in der Abfallhierarchie bevorzugen Optionen, Vermeidung und Wiederverwendung, zu wenig zur Anwendung kommen und die Abfallmenge weiterhin ansteigt.
Die Novellierung des KrW/AbfG aus Sicht des VKS im VKU
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (1/2011)
Deutschland nimmt in Europa eine Vorreiterposition im Bereich Klima- und Ressourcenschutz in der Abfallwirtschaft ein. Dies war eines der Ziele der deutschen Abfallgesetzgebung. Weitere Ziele deutscher Abfallgesetzgebung konnten ebenfalls erreicht werden, jedoch scheint ein "Nachsteuern" in wesentlichen Bereichen der Entsorgungswirtschaft angesagt.
Konfliktbewältigung und Konfliktmanagement im Genehmigungsverfahren
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Die Regelungsdichte in der Bundesrepublik Deutschland für Investitionsvorhaben ist geradezu sprichwörtlich, das zusammenwachsende Europa trägt mit Verordnungen oder Richtlinien der Europäischen Union das Seine dazu. Die Vorschriftenfülle wird oftmals dafür verantwortlich gemacht, dass Investitionsvorhaben verzögert, manchmal verhindert, in jedem Falle aber aus Sicht des Investors erschwert werden.
Hazardous waste classification and re-use (end of waste) by New Waste Directive, CLP and REACH Regulations
© Wasteconsult International (6/2010)
Hazardous waste’ means waste which displays one or more of the hazardous properties H. Attribution of the hazardous properties H is derived from risk phrases R coming from Directives 67/548/EEC and 1999/45/EC. New CLP Regulation (repealing above Directives) in place of risk phrases R introduces hazard statements H. That means, that soon we will derive hazardous properties H (1 or 2-digit) from hazard statements H (3-digit) of it’s components.
Herausforderungen der europäischen Kreislaufwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die europäische Kreislaufwirtschaft steht an einem Wendepunkt. Um die ehrgeizigen Ziele des Green Deals umzusetzen, wird ein "Weiter so“ nicht ausreichen, wenn damit nur die Fortsetzung der bisherigen Recyclingbemühungen gemeint sind.