Folgen einer „Rechtsbereinigung“
Durch Artikel 2 Nr. 3 des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt (RGU) vom 11.8.2009 sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen, wie sie bislang in § 12 Abs. 1 Satz 2 sowie § 17 Abs. 4a Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt waren, geändert worden. Nach der neuen Rechtslage, die zum 1.3.2010 in Kraft trat, „soll“ die zuständige Behörde künftig zur Sicherstellung der abfallbezogenen Betreiberpflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) bei Abfallentsorgungsanlagen eine Sicherheit verlangen. Bei Neuanlagen erfolgt dies über eine Nebenbestimmung zur Genehmigung, bei den – ebenfalls von dieser Änderung betroffenen – Bestandsanlagen „soll“ die Sicherheitsleistung nachträglich angeordnet werden. Bislang lag die Forderung nach einer Sicherheitsleistung im freien Ermessen der zuständigen Behörde („Kann“-Bestimmung). Der praktische Vollzug war nicht unumstritten.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 03 - 2010 (Mai 2010) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | Stefan Kopp-Assenmacher | |
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Entwicklung der Emissionsgrenzwerte in der Abfall- und Energiewirtschaft
– Europa und Deutschland –
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2009)
In Europa kann – bezogen auf verbindliche Emissionsgrenzwerte – ein grundsätzlicher Unterschied der Regelungsphilosophien festgestellt werden. Ein zahlenmäßig sehr dominierendes Lager möchte so wenig wie möglich verbindliche Grenzwerte und ein hohes Maß an Flexibilität seitens der Mitgliedsstaaten. Dieses Lager wird angeführt durch Großbritannien.
Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen – in Zukunft noch versicherbar?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die Versicherung von Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen ist in den letzten zehn Jahren von Jahr zu Jahr immer schwieriger geworden. Viele Versicherer haben sich in Gänze aus diesem Risikofeld zurückgezogen, andere schrauben die Anforderungen an den anlagentechnischen Anspruch von Jahr zu Jahr immer höher. Auch die Anforderungen hinsichtlich Selbstbehalte und nicht zuletzt die Höhe der Prämien stellt zunehmend ein Problem für die Branche dar. Die Herausforderung besteht darin, von Jahr zu Jahr sicherzustellen, dass die Unternehmen noch zu akzeptablen Konditionen Versicherungsschutz erhalten, ohne überzogene Forderungen hinsichtlich dem anlagentechnischen Brandschutz (die oft nur unter erheblichen Schwierigkeiten und mit hohen Kosten realisierbar sind) erfüllen zu müssen.
Ausnahmen von kontinuierlichen Messungen in Großfeuerungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2015)
Gemäß § 29 Abs. 1 BImSchG kann die zuständige Behörde bei genehmigungsbedürftigen Anlagen kontinuierliche Messungen anordnen. Das Ermessen nach dieser Vorschrift ist auf null reduziert, wenn und soweit in einer Rechtsverordnung eine kontinuierliche Messung verpflichtend vorgeschrieben wird. Das ist insbesondere in den Fällen des § 20 Abs. 1 13. BImSchV der Fall, wo für bestimmte Anlagen und bestimmte Parameter kontinuierliche Messungen zwingend vorgeschrieben sind. Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 S. 1 13. BImSchV vor, ist die zuständige Behörde deshalb verpflichtet, kontinuierliche Messungen anzuordnen, soweit nicht hiervon nach § 21 oder § 26 der 13. BImSchV Ausnahmen gemacht werden können.
Energieeffizienz in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Nach der dreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (30. BImSchV) sind MBA-Betreiber in Deutschland verpflichtet, die Abluft aus der mechanischen und biologischen Behandlungsstufe zu erfassen und einer Abluftbehandlung zuzuführen. In der Verordnung sind Grenzwerte für Staub-, Kohlenstoff- und Distickstoffoxid-Emissionen aus MBA festgelegt. Besonders der Grenzwert für die Kohlenstofffracht stellt die MBA-Betreiber vor große Herausforderungen. Zur Einhaltung der Grenzwerte kommen überwiegend Kombinationen aus Biofiltern und energieintensiven regenerativ-thermischen Oxidationsanlagen (RTO) zum Einsatz.
Klimabilanztool der kommunalen Abfallströme der Steiermark
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Ausgehend von der steirischen Klimaschutzstrategie und der darin geforderten Emissionsreduktion, wurde im Auftrag des Landes Steiermark ein Klimabilanztool erstellt. Mit Hilfe des Werkzeuges können, Abfallmengen und Emissionen aus dem Transport, der Abfallbehandlung sowie -ablagerung berechnet und in Form von Grafiken übersichtlich dargestellt werden. Für die Modellierung wurden die Methoden Stoffstromanalyse und Lebenszyklusanalyse verwendet. Das Klimabilanztool dient als Informations-, Motivations- und Entscheidungstool für die Stakeholder der steirischen Abfallwirtschaft und ist im Internet verfügbar.
