Vorgehensweise zur Erstellung der HW-Risikokarten entsprechend der neuen luxemburgischen Wassergesetzgebung

Mit der neuen Wassergesetzgebung vom 19.12.2008 hat Luxemburg auch die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 2007/60/EG in nationales Recht umsetzt. Die seit 2004 bestehende Wasserwirtschaftsverwaltung hat beschlossen, auf die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos zu verzichten. Hauptgrund war das schon vorhandene Interreg-
Projekt TIMIS flood, für welches die Flüsse mit signifikantem Hochwasserrisiko bereits bestimmt wurden. Diese Vorgehensweise bedingt, dass die Hochwasser-Risikokarten
zum 22.12.2010 fertiggestellt sein müssen, inklusive der vom oben genannten Gesetz gewollten Öffentlichkeitsbeteiligung.

Mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 hat das luxemburgische Parlament über den Schutz und die Bewirtschaftung des Wassers die Richtlinie des Rats und des Parlaments 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) teilweise in nationales Recht überführt.
Nachfolgend soll die luxemburgische Vorgehensweise zur Erstellung der Hochwasserrisikokarten unter besonderer Berücksichtigung der Artikel 6.2 sowie 13 der HWRM-RL aufgezeigt werden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11 / 2010 (November 2010)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Christine Bastian
Romain Koster

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