Schutz, naturnahe Gestaltung und Entwicklung unserer Fließgewässer sind in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einem festen Bestandteil wasserwirtschaftlicher Planungen und Programme in Deutschland geworden. Projekte zur Gewässer- und Auenentwicklung sind heute aktueller denn je; der Begriff der Gewässerentwicklung hat sich etabliert. Viele Bundesländer haben eigene Konzepte und Förderprogramme ins Leben gerufen, zahlreiche Maßnahmen der naturnahen Gewässergestaltung wurden inzwischen umgesetzt. Einen entscheidenden Impuls bekam diese Entwicklung durch die im Jahre 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit ihren ökologischen Anforderungen, verbindlichen Zielvorgaben und Fristsetzungen für die nachhaltige Bewirtschaftung europäischer Gewässerlandschaften, zu denen die Mitgliedstaaten verpflichtet wurden.
Von den Anfängen der Gewässerreinhaltung bis hin zu den heutigen Strategien der Gewässerentwicklung und der Umsetzung von Maßnahmenprogrammen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine Menge geschehen auf dem Gebiet des Fließgewässerschutzes. Die Bemühungen um eine verbesserte Abwasserreinigung und die in den zurückliegenden Jahren umgesetzten Maßnahmen der Gewässerentwicklung haben die Belastungen unserer Gewässer deutlich verringert und insgesamt zu erkennbaren ökologischen Verbesserungen geführt. In einem kurzen historischen Abriss werden diese Stationen am Beispiel Niedersachsens nachgezeichnet sowie die aus der jahrelangen Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse und neuen Herausforderungen vor dem Hintergrund der Anforderungen der WRRL diskutiert.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 01 / 2010 (Februar 2010) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Biol. Peter Sellheim | |
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Kleine Wasserkraft und Gewässerstrukturentwicklung seit 1850 aufgezeigt am Beispiel der Isen in Oberbayern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2023)
Nahezu alle Gewässer Deutschlands blicken auf eine jahrhundertelange Siedlungsgeschichte zurück. Dabei wurden die Gewässer vom Menschen nachhaltig und oft auch grundlegend nach seinen Bedürfnissen verändert. Es spielten im Laufe der Entwicklung unterschiedliche Beweggründe des Menschen die bestimmende Rolle hierbei.
Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie
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Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so „verseucht“ ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?
Woran das Gebot zur Bürgerbeteiligung bei der WRRL-Umsetzung scheitert
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Für die deutsche Wasserwirtschaft war das Gebot der Wasserrahmenrichtlinie zur aktiven Förderung der Bürgerbeteiligung eine Novität. Zu Beginn der formal letzten Umsetzungsperiode der Richtlinie (2021-2027) ist der Elan der Behörden zur Förderung der Partizipation merklich erlahmt. Mit einer technokratischen und bürokratischen Herangehensweise können die Wasserwirtschaftsverwaltungen in den Bundesländern aber keine „Follower“ hinter sich versammeln. Der BUND macht deshalb Vorschläge für eine besser gelingende Partizipation.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Erklärung von Bordeaux
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Eine neue Ära in der Wasserbewirtschaftung für die europäischen Wasserverbände