Altmetalle der besonderen Art lagern tausendfach im Erdreich. 90.000 Tonnen unentschärfter Bomben sollen es in Deutschland sein. Bauherren gehen dabei erhebliche Risiken ein: Sie begnügen sich oft, den Bauaushub zu überwachen und verzichten auf eine Kampfmittel-Sondierung.
(05.09.2010) „Kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs ging man davon aus, dass bis Ende 1945 alle Bombenblindgänger entdeckt und entsorgt werden würden. Dann wurde die Frist um ein Jahr verlängert, dann wieder und so fort“, sagt Herbert Tauber – einer, der bei dem Thema ganz in seinem Metier ist: Er führt die K.A. Tauber Spezialbau GmbH, die seit 45 Jahren in der Kampfmittelbeseitigung tätig ist. „Heute, 60 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg können wir nur sagen: Wir sind noch lange nicht so weit“. Insgesamt warfen die Streitkräfte der USA und Großbritanniens nahezu 1,4 Mio. Tonnen Bomben über Deutschland ab. Vermutlich sind davon zehn bis 15 Prozent nicht detoniert...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | September 2010 (September 2010) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Cora Bethke | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Rückbau in Raten: Zweite Etappe des Rückbaus der Sondermülldeponie Kölliken beginnt
© Deutscher Fachverlag (DFV) (8/2010)
Nach nur wenigen Jahre Betrieb wurde die schweizerische Sondermülldeponie Kölliken wieder geschlossen, weil sie für die Umwelt eine erhebliche Gefahr darstellt. Wegen möglicher längerfristiger und akuter Gefährdung der nahe gelegenen Grundwasserleiter verfügte das Baudepartment des Kantons Aargau, die komplette Deponie bis 2015 vollständig zurückzubauen. Ab September 2010 beginnt die zweite
Rückbauetappe. Ein weltweit einzigartiges Projekt.
Die Frist ist um: Abfallnachweise nur noch elektronisch
© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2011)
Wer in Deutschland gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert oder entsorgt, muss dies lückenlos dokumentieren. Hierfür verlangt das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bereits seit April 2010 digitale Nachweis- und Begleitscheine. Seit dem 1. Februar 2011 brauchen neben den Entsorgern nun auch alle Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle Signaturkarten. Die bislang gültige Übergangsfrist für unterschriebene Quittungsbelegverfahren lief im Januar ab.
Schwere Kinderkrankheiten: Elektronisches Nachweisverfahren schwächelt noch immer
© Deutscher Fachverlag (DFV) (9/2010)
Seit dem 1. April 2010 müssen die Nachweise über den Verbleib gefährlicher Abfälle in elektronischer Form geführt werden. Der Weg ins digitale Zeitalter erwies sich vom Start weg jedoch für viele Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger als äußerst holprig. Vor allem die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder fungierte teilweise als Sackgasse.
Hazardous waste classification and re-use (end of waste) by New Waste Directive, CLP and REACH Regulations
© Wasteconsult International (6/2010)
Hazardous waste’ means waste which displays one or more of the hazardous properties H. Attribution of the hazardous properties H is derived from risk phrases R coming from Directives 67/548/EEC and 1999/45/EC. New CLP Regulation (repealing above Directives) in place of risk phrases R introduces hazard statements H. That means, that soon we will derive hazardous properties H (1 or 2-digit) from hazard statements H (3-digit) of it’s components.
Improvement of hazardous waste management in Turkey through introduction of a web-based system for data collection and quality control
© Wasteconsult International (6/2010)
The Waste Framework Directive (WASTE FRAMEWORK DIRECTIVE, 2008) specifies certain measures to ensure that waste is recovered or disposed of in accordance with Article 13, i.e. without endangering human health or harming the environment. Specific measures laid down in the WFD include the introduction and common use of appropriate classification systems (LoW: Art. 7; recovery and disposal codes: Annex I and II), the principle of producer responsibility (Art. 14, Art. 15), the issue of permits for waste treatment facilities (Art. 23), the drafting of waste management plans (Art. 28), the requirement that the actors of waste management shall be subject to appropriate periodic inspections (Art 34) and their obligation to keep records on their activities (Art. 35).