
Kleine Händler und Online-Shops können ihrer Rücknahmepflicht von Verkaufs- und Versandpackungen nachkommen, indem sie sich in einem von der Landbell AG entwickelten System registrieren lassen. Sie können Verkaufsverpackungen aller Materialfraktionen anmelden und sind damit auf der rechtlich sicheren Seite. Mehrere tausend Kunden haben sich inzwischen von den gesetzlichen Verpflichtungen befreien lassen.
(03.06.2010) Anfang 2009 ist die Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass sich jeder, der Verkaufsbzw. Versandverpackungen in Umlauf bringt, an einem Rücknahmesystem beteiligen muss. Diese Pflicht gilt also auch für gewerbliche Verkäufer von Kleinstmengen wie Online- Shops oder kleine Händler und Hersteller. Wer sich nicht beteiligt, dem drohen Abmahnungen und Bußgelder. Um sich von den gesetzlichen Auflagen zu befreien, können sich die Händler dem Landbell-Befreiungssystem anschließen: Sie treten damit ihre Rücknahmepflicht ab...
| Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
| Quelle: | Juni 2010 (Juni 2010) | |
| Seiten: | 1 | |
| Autor: | Birgit Wölker | |
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