Qualitätssicherung von Aufbereitungsstoffen in der Trinkwasseraufbereitung

Im Auftrag des DVGW hat das IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser eine Studie erarbeitet, die im Folgenden vorgestellt wird.

Der Einsatz von Aufbereitungsstoffen ist unverzichtbarer Bestandteil vieler Prozesse zur Trinkwasseraufbereitung (TWA). Vor dem Hintergrund der technologischen Notwendigkeit ihres Einsatzes wurden daher in der europäischen Trinkwasserrichtlinie entsprechende Vorgaben für die nationale Trinkwasser-Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten fixiert, um sicherzustellen, dass
• die spezifischen Zugabemengen dieser Stoffe so gering wie möglich gehalten werden und
• durch den Einsatz keine Beeinträchtigung der Wasserqualität oder gar der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist.
§ 11 der TrinkwV 2001 [1] und insbesondere die darin verankerte „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren“ (§-11-Liste) [2] tragen diesen Anforderungen seit Inkrafttreten der TrinkwV 2001 im Jahr 2003 Rechnung.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 04 - 2010 (April 2010)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Andreas Nahrstedt

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