Die Bayrische Landeshauptstadt München plant den Neubau der Feuerwache 4 (Gemarkung Schwabing). Dies erfordert den Rückbau des vorhandenen Tiefbrunnens (Abb. 1). Für die Versorgung eines Schutzraumes mit Trink- und Brauchwasser wurde 1972 ein 217 Meter tiefer, ausgebauter Tiefbrunnen errichtet, der im Zuge der Baumaßnahme fachgerecht verfüllt werden muss. Der Tiefbrunnen erschließt mehrere Grundwasserhorizonte im Tertiär (2. Grundwasserstockwerk). Der quartäre Grundwasserleiter ist durch ein Sperrrohr DN 1000 gegen die tiefer liegenden tertiären Grundwasserhorizonte abgedichtet. Durch die fachgerechte Verfüllung mit Zementbentonit und Erstarrungston muss gewährleistet werden, dass der durch die Brunnenbohrung entstandene hydraulische Kurzschluss zwischen den unterschiedlichen Aquiferen dauerhaft verschlossen wird.
Das tertiäre Tiefenwasser ist gemäß dem Beschluss des Bayerischen Landtages als besonders schutzwürdiges Allgemeingut eingestuft, weswegen an die Abdichtung zur Verhinderung einer Kontamination mit anthropogenen Schadstoffen höchste Ansprüche gestellt werden. Die Verfüllung des Tiefbrunnens unterliegt strengen wasserrechtlichen Auflagen.Der wasserrechtliche Genehmigungsantrag ist nach Art. 17 BayWG beim zuständigen Kommunalverwaltungsreferat einzureichen. Die wasserrechtlichen Unterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der im Umfeld vorgefunden hydrogeologischen Situation sowie eine technische Beschreibung der vorgesehenen Verfüllungsmaßnahme mit dazugehörigem Verfüllungsplan.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 04 - 2010 (April 2010) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Roland Eder | |
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