Ein integraler Bestandteil der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Einbeziehung
der Öffentlichkeit. Die Umsetzung dieser Anforderung erfolgt im Rahmen so genannter Public Private Partnerships. Die Managementforschung stellt Methoden und Instrumente bereit, um die vielfältigen Abstimmungsprozesse zu analysieren und zu verbessern.
Gewässer stellen für die Gesellschaft eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Ressource überhaupt dar. Gewässer werden auf vielfältige Weise genutzt: zur Trinkwassergewinnung, zur Ableitung von Abwasser, für die Bewässerung durch die Landwirtschaft, als Verkehrsträger für die Schifffahrt, als Energieträger zur Erzeugung von Strom, für den Tourismus, für die Gewinnung von Baumaterial u. v. m. Die Nutzung bringt meist verschiedene direkt oder indirekt negative Auswirkungen für die Umwelt mit sich.
Zur Beseitigung dieser negativen Auswirkungen gibt die EG-WRRL einen europaweit einheitlichen Handlungsrahmen mit Zielen vor, was dem Wortlaut der Richtlinie entsprechend in erster Linie die Herstellung eines guten Zustandes der Gewässer bis 2015 bedeutet. Hierzu müssen Maßnahmen ergriffen werden, die in Maßnahmenprogrammen für die einzelnen Flussgebietseinheiten zusammengestellt werden. Es müssten jedoch deutlich mehr Maßnahmen umgesetzt werden als mit öffentlichen Mitteln finanziert werden können. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und können, wird dabei von verschiedenen Einflussgrößen determiniert.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 12/2010 (Dezember 2010) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dr. Jörg Cortekar Dr. Nadine Hennigs Stefan Behrens | |
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Wasser Berlin International 2017
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2017)
Bericht über Wasser Berlin international 2017
Zur aktuellen Diskussion um das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2013)
Diese in der Überschrift zu Art. 4 WRRL so genannten „Umweltziele“ wurden auf Bundesebene erstmalig durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 18.6.20022, welches das WHG unter anderem um die §§ 25a, 25b, 32c und 33a ergänzte, in deutsches Recht umgesetzt. Dabei war es das erklärte Ziel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, einzig die entsprechenden
Vorgaben der WRRL umzusetzen.3 Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf ausdrücklich darum gebeten, die Regelungen der WRRL „1:1“ in nationales Recht umzusetzen.
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft müssen eng zusammenrücken – nicht nur wegen der Wasserrahmenrichtlinine
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2010)
Die Landwirtschaft ist von den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie betroffen. Die vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind hier verschiedenen Begehrlichkeiten unterworfen. Unser Redaktionsmitglied Hans-Joachim Meier hat Rainer Tietböhl hierzu einige Fragen gestellt.
German Water Partnership etabliert sich als Dachmarke der deutschen Wasserwirtschaft, -forschung und -politik
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2010)
Nach nur zwei Jahren hat die Gemeinschaftsinitiative, die Unternehmen und Forschungsinstitute bündelt und vernetzt, eine beachtliche Entwicklung vorzuweisen: Knapp 300 Mitglieder sind aktiv, um als German Water Partnership (GWP) ausländische Märkte für deutsche Technologie, Innovation und Dienstleistung im Wassersektor gemeinsam zu erschließen.
Bewertungsverfahren für rheinangebundene Gewässer auf Grundlage der Makrophyten
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
In Rheinland-Pfalz wurde ein Bewertungsverfahren gemäß EG-Wasserahmenrichtlinie auf Grundlage der Makrophyten entwickelt. Die mit dem neuen Verfahren erzielten Bewertungsergebnisse erwiesen sich als relativ stabil und spiegeln die in einzelnen Gewässern vorhandenen Güte- bzw. Strukturdefizite gut wider.