Landwirtschaft und Wasserwirtschaft müssen eng zusammenrücken – nicht nur wegen der Wasserrahmenrichtlinine

Die Landwirtschaft ist von den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie betroffen. Die vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind hier verschiedenen Begehrlichkeiten unterworfen. Unser Redaktionsmitglied Hans-Joachim Meier hat Rainer Tietböhl hierzu einige Fragen gestellt.

WuA: Herr Tietböhl, ist in Zeiten der Wasserrahmenrichtlinie die intensive Landbewirtschaftung noch zeitgemäß?
Rainer Tietböhl: Jeden Tag wollen in Europa 495 Millionen Menschen mit Nahrungsmitteln versorgt werden. Für den Verbraucher die normalste Sache der Welt. Billig muss es sein, und die Qualität soll stimmen. Nicht anders ist die starke Entwicklung der Marktanteile der Discounter in Deutschland zu erklären (Bild 1). Dabei verringert sich die landwirtschaftliche Nutzfläche durch Inanspruchnahme für Siedlungs-und Verkehrsflächen. In Deutschland betrug dieser Verbrauch 104 ha pro Tag im Zeitraum von 2005 bis 2008. Es besteht Flächenkonkurrenz, die außerdem durch die Produktion erneuerbarer Energien und den Flächenbedarf für Naturschutzmaßnahmen verstärkt wird. Boden ist nicht vermehrbar und insofern ist jede nutzbare Fläche von Bedeutung. Deutlich wird dies beispielsweise auch, wenn es um die Breite von Gewässerrandstreifen geht. Bei Berücksichtigung der globalen Entwicklungen führt kein Weg an einer Intensivierung der Flächennutzung vorbei, wobei nachhaltiges Wirtschaften unverzichtbar ist.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 12/2010 (Dezember 2010)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Hans-Joachim Meier

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