Vorwiegend durch Aufmaß von über 900 Hochwassermarken wurden historische Ereignisse der Mosel rekonstruiert und mittels hydraulischer Berechnungen sowie historischer Berichte plausibilisiert. Die Datenbasis für statistische Analysen wurde erweitert. Die Hochwassergefährdung kann den potenziell betroffenen Flussanliegern besser verdeutlicht werden.
Offizielle Pegelaufzeichnungen von Moselwasserständen liegen seit dem 28.04.1817 für Cochem und seit dem 1.09.1817 für Trier vor. In die amtliche Hochwasserstatistik gehen nur Scheitelabflüsse ab 1901 ein. Dagegen zeugen Hunderte von historischen Hochwassermarken an Gebäuden, Brücken o.ä. entlang der Mosel von lange vor den offiziellen Erhebungen aufgetretenen Ereignissen. So stammt die wahrscheinlich älteste Marke dieser Art an der Kirche in Zell-Merl von 1534. Historische Berichte und lokale Chroniken geben Auskunft über noch weiter zurückliegende Ereignisse. Hinsichtlich älterer, relativ ausführlicher Belege sei beispielhaft auf einen Bericht Trierer Mönche [1] verwiesen, wonach 1226 ein Hochwasser auftrat, wie es „bisher niemals seit den ältesten Tagen gesehen worden war."
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 10/2010 (Oktober 2010) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Joachim Sartor Dipl.-Ing. Heinz Zimmer Dipl. Meteorologe Norbert Busch | |
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Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.