Mit der am 16.07.2009 in Kraft getretenen Deponieverordnung wurden die seitherigen Anforderungen zur Oberflächenabdichtung von Deponien neu gefasst und flexibilisiert. Die wesentlichen Anforderungen werden nachfolgend dargestellt und anhand der im Jahr 2010 abgeschlossenen Auswertung langjähriger Untersuchungen auf 64 Deponietestfeldern diskutiert.
Regelungen zur Oberflächenabdichtung von Deponien wurden schon in der 1991 in Kraft getretenen TA Abfall [1] und in der 1993 in Kraft getretenen TA Siedlungsabfall [2] vorgenommen. Diese Vorschriften bestimmen für die verschiedenen Deponietypen, so z. B. Deponien für Inertabfälle, Deponien für Hausmüll oder Deponien für gefährliche Abfälle spezifische Oberflächenabdichtungssysteme, in denen die Abfolge verschiedener Systemkomponenten festgelegt (so genannter Regelaufbau) ist.
Für Hausmülldeponien z. B. bestand der Regelaufbau nach Nr. 10.4.1.4 der TASi aus folgender Abfolge: Rekultivierungsschicht mit Bewuchs, Entwässerungsschicht, Kunststoffdichtungsbahn mit Schutzschicht darüber, mineralische Dichtungsschicht sowie eine auf dem Abfall ggf. aufzubringende Ausgleichs-und Gasdrainschicht.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 07-08/2010 (Juli 2010) | |
| Seiten: | 7 | |
| Autor: | Dr. Dirk Behling | |
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