
Die Umsetzung von Maßnahmen nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie hängt wesentlich von den verfügbaren öffentlichen Haushaltsmitteln ab. In Schleswig-Holstein werden hierfür Wassernutzungsabgaben eingesetzt. Die Landesmittel können dabei durch Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union erheblich vermehrt werden.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 12/2009 (Dezember 2009) | |
| Seiten: | 5 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Ministerialrat Dr. Dieter Grett Oberregierungsbaurat Dirk Behrens | |
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Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
Große Freiräume - Richtlinie zum Schutz des Grundwassers
© Deutscher Fachverlag (DFV) (5/2007)
In Kraft ist sie nun, die Grundwasser-Richtlinie der Europäischen Union. Als gute Tochter der Wasser-Rahmenrichtlinie soll sie für ein hohes Schutz-Niveau sorgen. Hierzu lässt sie den EU-Mitgliedstaaten allerdings große Spielräume.
Kleine Wasserkraft und Gewässerstrukturentwicklung seit 1850 aufgezeigt am Beispiel der Isen in Oberbayern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2023)
Nahezu alle Gewässer Deutschlands blicken auf eine jahrhundertelange Siedlungsgeschichte zurück. Dabei wurden die Gewässer vom Menschen nachhaltig und oft auch grundlegend nach seinen Bedürfnissen verändert. Es spielten im Laufe der Entwicklung unterschiedliche Beweggründe des Menschen die bestimmende Rolle hierbei.
Partizipation betroffener Akteursgruppen zur Minderung der Nitratbelastung des Grundwassers
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Die Nitratwerte im deutschen Grundwasser sind vielerorts seit über 20 Jahren erhöht. Die EU-Kommission beurteilte entsprechende Gesetzesnovellen der vergangenen Jahre mehrfach als unzureichend. Vorgestellt werden Untersuchungsergebnisse dazu, unter welchen Voraussetzungen kleine partizipative Gremien lokal zu einer Einhaltung der Nitratgrenzwerte in ihrer jeweiligen Region beitragen können.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
