Sowohl der Hochwasserschutz im Binnenland als auch der Küstenschutz sind ein wesentlicher Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Aufgaben der deutschen Bundesländer. Die historisch gewachsene physische Hochwasserinfrastruktur und deren Betrieb und Unterhaltung einschließlich der dafür zuständigen Behörden
und Organisationen werden in den jeweiligen Landeswassergesetzen durch umfangreiche Regelungen berücksichtigt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde im Grundgesetz (GG) die bisherige Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft abgeschafft.
Die deutsche Bundesregierung und die Bundesländer waren und sind aktiv beteiligt an der Genese und der Umsetzung der EG-Hocherwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL). Die Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stellte und stellt hierbei die geeignete Plattform für die zu leistenden umfangreichen fachlichen Arbeiten im Gesamtprozess dar. Die Länder als Träger der Vollzugsaufgaben der Wasserwirtschaft sind aktuell dabei, basierend auf dem neuen Wasserhaushaltsgesetz des Bundes die konkrete Umsetzung der HWRM-RL vorzubereiten. Die Anerkennung der Vorleistungen nach Artikel 13 der HWRM-RL wird durch die Länder aktiv aber auch differenziert vorangetrieben, dazu zählen z. B. solche Vorleistungen wie Gefahren- und Risikokarten, Hochwasserschutzpläne, Hochwasseraktionspläne und Generalpläne für den Küstenschutz. Die Federführung dafür liegt beim neugegründeten Ständigen Ausschuss der LAWA „Hochwasserschutz und Hydrologie (AH)".
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft 11 / 2009 (Dezember 2009) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Prof. Dr. Martin Socher Peter Horn | |
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Internationales Hochwasserrisikomanagement – zwischen Information und Harmonisierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2011)
Deutschland ist an sechs internationalen Flussgebietseinheiten beteiligt. Für diese erfordert die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie grenzüberschreitende Abstimmungen mit den Nachbarstaaten. Im November 2010 fand der II. Bund/Lander-Workshop zu Anforderungen an die grenzüberschreitende Hochwasserrisikomanagementplanung mit Vertretern und Vertreterinnen des Bundesumweltministeriums, der deutschen Länder, der internationalen Kommissionen zum Schutz der Flüsse sowie interessierter Nachbarstaaten statt.
Hochwasserschutz, kommunale Planungshoheit und Eigentum
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2010)
Der Beitrag erörtert das Verhältnis zwischen Hochwasserschutz und Eigentum der betroffenen Anlieger. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Reform des deutschen Hochwasserschutzrechts und der Umsetzung der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz.
Hochwassermanagement und Bauvorsorge – transnationale Ansätze im Mosel-Saar-Einzugsgebiet
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2009)
In den vergangenen Jahren wurde Europa von mehreren verheerenden Hochwasserereignissen heimgesucht. In Deutschland entstanden durch die großen Hochwasserereignisse der letzten Dekade allein materielle Schäden in Höhe von rund 13 Mrd. € [1]. Die Hochwasserereignisse an den wichtigen mitteleuropäischen Flüssen betreffen durch ihre grenzüberschreitenden Auswirkungen fast immer mehrere Staaten und Regionen. Effektiver Hochwasserschutz sowie wirksame Hochwasservorsorgemaßnahmen können daher nur lokal und gleichzeitig grenzüberschreitend realisiert werden. Diesem wesentlichen Ansatzpunkt trägt die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Rechnung (HWRM-RL[2]).
Hochwasserrisiken meistern - Das Vorgehen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2013)
Am 23. Oktober 2007 ist die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in Kraft getreten. Die Ergebnisse der ersten Arbeitsschritte zur Umsetzung der Richtlinie und das niedersächsische Vorgehen bis hin zur Erarbeitung der HWRM-Pläne werden vorgestellt.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.